Mercedes droht Rückruf für Dieselfahrzeuge der A-Klasse und B-Klasse

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Bei Daimler könnte ein weiterer Rückruf wegen einer verdächtigen Funktion bei der Abgasreinigung vor der Tür stehen. Wie der „Spiegel“ berichtet, hat Daimler dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zwei weitere Abschalteinrichtungen in der Abgassteuerung gemeldet.

Das KBA überprüft die auffällige Funktion derzeit. Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, droht Daimler ein weiterer verpflichtender Rückruf durch das KBA. Betroffen wären Mercedes-Modelle der A-Klasse und B-Klasse.

Der Motor mit der verdächtigen Abschalteinrichtung wird nicht von Daimler selbst gebaut, sondern von Renault bezogen. Der französische Autobauer bestreitet allerdings, in mögliche illegale Praktiken verwickelt zu sein, da die Programmierung und Kalibrierung der Motoren von Daimler vorgenommen werde, berichtet das Handelsblatt. Damit liege auch die Verantwortung beim Stuttgarter Autohersteller.

Daimler betont zwar immer wieder, keine illegalen Abschalteinrichtungen zu verwenden. Doch allen Unschuldsbeteuerungen zum Trotz hat das KBA bereits drei verpflichtende Rückrufe für diverse Mercedes-Dieselmodelle der Abgasnormen 5 und 6 angeordnet. Vom ersten Rückruf im Jahr 2018 waren europaweit rund 670.000 Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6b betroffen. Davon sind etwa 280.000 in Deutschland zugelassen. Mehr als 40.000 Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit der Abgasnorm Euro 5, die zwischen 2012 und 2015 produziert wurden, wurden im Juni 2019 vom KBA zurückgerufen und erst vor wenigen Wochen erfolgte ein Rückruf für Modelle mit dem Motor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Hier geht es nach Angaben von Daimler vorwiegend um das Vorgängermodell des aktuellen Mercedes Sprinter. Zudem sollen auch Fahrzeuge der V-Klasse, wie der Vito und Viano, betroffen sein. Eine genaue Zahl ist hier nicht bekannt, insgesamt dürften sich die Rückrufe bei Daimler aber auf rund 1,3 Mercedes Dieselfahrzeuge summieren.

Nun könnte noch ein Rückruf für Fahrzeuge der A- und B-Klasse hinzukommen. Bei den Fahrzeugen, die von einem Rückruf betroffen sind, soll nach Freigabe durch das KBA ein Software-Update aufgespielt werden. Welche Folgen das Update auf den Motor hat, ist allerdings ungewiss.

„Betroffene Mercedes-Kunden haben ähnlich wie im VW-Abgasskandal die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Nicht nur VW, sondern auch Daimler wurde inzwischen wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung von diversen Gerichten zu Schadensersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der selbst schon Urteile gegen Daimler erstritten hat.

„Ob für die betroffenen Fahrzeuge bereits ein Rückruf des KBA vorliegt, ist für die Schadensersatzansprüche dabei nicht entscheidend“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage.



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