Mercedes ruft hunderttausende Fahrzeuge wegen Brandgefahr zurück

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Wegen Brandgefahr hat Mercedes einen Rückruf gestartet. Nach Medienberichten geht es weltweit um rund 800.000 Fahrzeuge. Nach Angaben eines Konzernsprechers sind Mercedes Dieselmodelle der Baureihen GLE / GLS / GLC / CLS sowie der C-, E- und S-Klasse betroffen.

Der Rückruf wird unter dem Code 2090008 durchgeführt. Nach Angaben des Kraftfahrzeug-Bundesamts (KBA) sind allein in Deutschland knapp 240.000 Fahrzeuge der Baujahre 2017 bis 2021 von dem Rückruf betroffen. Nach Angaben des KBA sei ein Umschaltventil der Abgasrückführung fehlerhaft, wodurch es zu einer erhöhten Brandgefahr kommen könne. Ein Konzernsprecher teilte dazu weiter mit, dass eine Kühlmittelpumpe undicht sei und die Brandgefahr dadurch steigen könne.

Daimler hat die Anzahl der betroffen Autos zwar nicht bestätigt, dennoch läuft der Rückruf aufgrund der großen Anzahl in mehreren Etappen. Aufgrund fehlender Ersatzteile hat sich die Reparatur bislang verzögert. Jetzt sollen noch im Januar die ersten Fahrzeuge in die Werkstatt gerufen werden.

Den Rückruf sollten Mercedes-Halter keineswegs auf die leichte Schulter nehmen. Wie Mercedes gegenüber dem SWR mitteilte, sollte die betroffenen Fahrzeuge bis zur Reparatur besonders umsichtig gefahren werden und die Nutzung auf das erforderliche Minimum beschränkt werden.

„Das ist natürlich leichter gesagt als getan. Viele Menschen sind täglich auf ihr Fahrzeug angewiesen und sollen es nun am besten stehenlassen. Bis die nötige Reparatur erfolgt, können noch Wochen vergehen, in denen die betroffenen Mercedes-Halter ihr Fahrzeug nicht uneingeschränkt nutzen können. Daraus erwachsen ihnen rechtliche Ansprüche“, sagt Rechtsanwältin Nicole Bauer.

Zunächst weisen die Fahrzeuge einen Sachmangel aus und die Käufer haben einen Anspruch darauf, dass dieser Mangel beseitigt wird, was in der Werkstatt geschehen soll. Da sich die Reparatur aber hinziehen kann und das Auto möglichst wenig genutzt werden soll, können auch Ansprüche auf Schadenersatz wegen des Nutzungsausfalls oder auf einen Mietwagen entstanden sein.

Rechtsanwältin Bauer berät sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.


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