Mietpreisbremse verlängert?: Wegen Formfehler Geld zurück vom Vermieter?

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Die Koalition berät darüber noch, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern. Es scheint nunmehr gewiss zu sein, dass die Koalition die Mietpreisbremse verlängern wird. 

Damit wird es sich für Mieter weiterhin lohnen bei Mietverträgen aufzupassen, ob der Vermieter alle Schritte, die das Gesetz erfordert, beachtet hat. 

Seit 2019 gibt es ein Gesetz, das heißt Mietpreisbremse. Dieses Gesetz wurde gemacht, damit Mieter in Städten und Gemeinden mit zu vielen Leuten und zu wenigen Wohnungen nicht zu viel Miete zahlen müssen. Aber viele Leute halten sich nicht an dieses Gesetz, auch wenn es in manchen Orten funktioniert.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

Die Bundesländer entscheiden, welche Orte so überfüllt sind, dass die Mietpreisbremse gilt. 13 von den 16 Bundesländern haben das schon gemacht. Aber in Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und im Saarland gilt die Mietpreisbremse nicht. Es gibt über 400 Orte, wo die Mietpreisbremse gilt. Das sind fast alle großen Städte und auch viele kleine Orte.

In diesen Orten darf ein Vermieter höchstens zehn Prozent mehr Miete verlangen als die Miete, die normalerweise für eine Wohnung dort bezahlt wird. Wie viel das genau ist, hängt davon ab, wo die Wohnung ist und wie sie aussieht. Man kann das meistens auf der Internetseite der Stadt oder in speziellen Listen (Mietspiegel) nachsehen.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

Nicht alle Wohnungen müssen sich an die Mietpreisbremse halten. Zum Beispiel müssen Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 gebaut oder komplett renoviert wurden, sich nicht daran halten. Aber das gilt nur für die erste Vermietung danach. Danach gilt die Mietpreisbremse wieder.

Eine andere Ausnahme ist, wenn vor der Einführung der Mietpreisbremse schon ein Mietvertrag gemacht wurde, der mehr Miete vorgesehen hat. Dann darf der Vermieter auch weiterhin diese Miete verlangen. Aber er muss den neuen Mieter vorher darauf hinweisen. Sonst muss er ihm das zu viel gezahlte Geld zurückgeben.

Warum es wichtig ist, deine Rechte zu kennen

Wenn keine dieser Ausnahmen zutrifft, muss sich der Vermieter an die Mietpreisbremse halten. Aber Mieter müssen selbst darauf achten, dass das passiert. Es gibt niemanden, der automatisch überprüft, ob das stimmt. Deshalb müssen Mieter aktiv werden, wenn sie denken, dass die Miete zu hoch ist. Sie sollten dem Vermieter sagen, dass er die Miete senken soll und dass er ihnen das zu viel gezahlte Geld zurückgeben soll.

Es ist eine gute Idee, sich dabei von einer Verbraucherschutzorganisation oder einem Anwalt helfen zu lassen. Es lohnt sich, erst nach dem Unterschreiben des Mietvertrags und dem Einzug in die Wohnung zum Vermieter zu gehen, wenn man denkt, dass er sich nicht an die Mietpreisbremse hält. Sonst könnte es passieren, dass jemand anders die Wohnung bekommt.

Es ist wichtig zu wissen, dass man die Miete nicht einfach so kürzen sollte, auch wenn man denkt, dass sie zu hoch ist. Wenn man das macht, kann man gekündigt werden. Deshalb ist es gut, sich Hilfe zu holen, wenn man Probleme mit der Miete hat. Wenn man seine Rechte kennt und richtig vorgeht, braucht man sich keine Sorgen zu machen. Es könnte sein, dass man den Vermieter verärgert, aber man muss nicht um seine Wohnung fürchten.


In einem aktuellen von uns betreuten Fall konnten die Mietkosten von 1244 EUR auf 835 EUR monatlich reduziert werden, was eine Ersparnis von 409 EUR pro Monate darstellt.

Auch zahlt der Vermieter knapp 6.000 EUR zuviel gezahlte Kaution und Miete rückwirkend n die Mieter zurück.

Kontaktieren Sie uns:


Auf www.tes-partner.de und mit einer einfachen Anfrage per E-Mail am info@tes-partner.de bieten wir Unterstützung bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse, einschließlich der Überprüfung des Mietvertrages und der Suche nach einer Prozesskostenfinanzierung für Nicht-Versicherte.

Übersenden Sie uns einfach den Mietvertrag.

Foto(s): Foto von Jon Tyson auf Unsplash

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