Mietwagenkosten: Schadenminderungspflicht des Geschädigten, wenn Haftpflichtversicherer Sondertarif vermittelt

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat für die erforderliche Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung (im Totalschadensfall) gegen die unfallgegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung einen Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten.

Die Versicherung schickt dem Geschädigten, nachdem der Unfall gemeldet wurde, in der Regel einige Dokumente zu. Darunter findet sich häufig eine Preisliste einiger Mietwagenfirmen. Spätestens, wenn die Versicherung dem Geschädigten anbietet, einen Mietwagen zu vermitteln, sollte Vorsicht geboten sein.

Denn nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.02.2019, Az. VI ZR 141/18, kann der Geschädigte aufgrund der auch ihn treffenden Schadenminderungspflicht gehalten sein, ein ihm vom Kfz-Haftpflichtversicherer vermitteltes, günstigeres Mietwagenangebot in Anspruch zu nehmen; das übrigens selbst dann, wenn dem günstigeren Angebot ein Sondertarif zugrunde liegt, der dem Geschädigten ohne Mithilfe des Versicherer außerhalb eines Unfallersatzgeschäftes nicht zur Verfügung stehen würde.

Das heißt: Bietet der Versicherer (rechtzeitig) an, für den jeweiligen Reparatur-/ bzw. Wiederbeschaffungszeitraum einen Mietwagen zu einem Tagespreis von bspw. 40,00 Euro brutto zu vermitteln, kann es nach der Rechtsprechung des BGH einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht darstellen, wenn der Geschädigte sodann einen Mietwagen zu einem Tagespreis von mehr als 40,00 Euro brutto anmietet. Die negative Konsequenz ist, dass der Geschädigte in einem solchen Fall auf einem Teil seiner Kosten sitzen bleiben würde.


[Detailinformationen: RA Clemens Biastoch, Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht, Telefon 0351 80718-68, biastoch@dresdner-fachanwaelte.de] 


KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de

17 Anwälte – 25 Rechtsgebiete

Unsere Anwälte setzen sich mit Leidenschaft für die Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen ein.

Seit über 20 Jahren werden Mandantinnen und Mandanten in der Kanzlei KUCKLICK dresdner-fachwaelte.de in allen ihren Rechtsbelangen hochqualifiziert beraten und durchsetzungsstark von spezialisierten Anwältinnen und Anwälten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertreten.

Vertrauen Sie den vielzähligen Mandantenbewertungen!

Kontaktieren Sie uns!




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Clemens Biastoch

Beiträge zum Thema