Millionenentschädigung für Gastronom – Corona-Lockdown

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 Das LG München I verurteilte die Bayerische Versicherungskammer am 01.10.2020 zu einer Millionenentschädigung an den Gastwirt. Der Versicherer hatte sich geweigert, für die Corona-bedingte Betriebsschließung  aus einer sogenannten Betriebsschließungsversicherungen (BSV) zu  leisten.

Die 12. Zivilkammer des Landgerichts gab der Klage des Gastwirts der Münchner Traditionsgaststätte "Augustiner-Keller" statt und verurteilte die beklagte Versicherung zu einer Entschädigung in Höhe von rund einer Millionen Euro für 30 Tage Betriebsschließung zu (Urt. v. 01.10.2020, Az. 12 O 5895/20). 

Ist die Rechtmäßgkeit der staatlichen Anordnung Voraussetzung ?

Entgegen der Ansicht der Versicherung kommt es nach der im Versicherungsrecht spezialisierten 12. Kammer weder auf die Rechtmäßigkeit der Schließungsanordnung noch auf die Rechtsform der Allgemeinverfügung an. Der Gastwirt habe daher nicht gegen die Anordnung vorgehen müssen.

Muss der Betrieb vom Coronavirus betroffen sein ?

Dies ist nicht der Fall. Das Gericht stellt klar, dass es für die Leistungspflicht des Versicherers nicht erforderlich sei, dass das Coronavirus in dem geschlossenen Betrieb aufgetreten sein müsse.  

Schadensersatz auch bei Außenverkauf

Der Einwand des Versicherers, der Gastwirt hätte doch immerhin Außerhausverkauf betreiben können, führt nicht zu einem Wegfall des Anspruchs. "Nach Ansicht der Kammer stellt ein Außerhausverkauf, wenn er für den Restaurantbetrieb lediglich ein vollkommen untergeordnetes Mitnahmegeschäft ist, keine unternehmerische Alternative dar, auf die sich der Versicherungsnehmer verweisen lassen muss", teilten die Richter der 12. Zivilkammer mit.

Schadensersatz wird nicht durch Corona-Liquiditätshilfen oder Kurzarbeitergeld gekürzt

Im Hinblick auf die Höhe der zu zahlenden Entschädigung stellte das Gericht auch klar, dass weder Kurzarbeitergeld noch staatliche Corona-Liquiditätshilfen den Anspruch des Gastwirts minderten, da es sich dabei nicht um Schadensersatzzahlungen gerade für Betriebsschließungen handele.

Seit einiger Zeit  ist die Thematik der Betriebsschließungsversicherung Gegenstand zahlreicher diverser Gerichtsverfahren. Die beklagte Versicherung hat das Urteil mit der Berufung angegriffen.

Die Anwaltskanzlei Steffgen hat sich ua. auf die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen spezialisiert. Betroffene, z.B. aus Gastronomie und dem Hotelgewerbe, können sich in einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch über die rechtlichen Erfolgsaussichten der Geltendmachung von Schadensersatz für sich informieren.

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