Mindestlohnverordnung für Dachdecker ist in Kraft getreten
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte mit Wirkung zum 19.03.2010 den Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für allgemeinverbindlich.
Der Mindestlohn wird künftig 10,60 EUR betragen und ab dem 01.11.2011 auf 10,80 EUR erhöht werden.
Fatih Bektas
Rechtsanwalt
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel lediglich als erste Orientierungshilfe dient und in keinem Fall eine Rechtsberatung ersetzt.
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