Missbrauch von EC- und Kreditkarten analog, Fachanwalt informiert
- 2 Minuten Lesezeit
Missbrauch und Betrug auch außerhalb der digitalen Welt weiter verbreitet
In den ketzten Monaten hatten wir fast ausschließlich über Online-Banking Betrug und Kreditkartenmissbrauch im digitalen Bereich berichtet.
Dennoch gibt es auch weiterhin nicht wenige Fälle des "klassischen" Betrugs, in dem Karten physisch missbraucht werden.
Dies funktioniert im europäischen Raum kaum, da dort regelmäßig der als technisch sicher geltende EMV Chip ausgelesen wird. Allerdings ist die technische Entwicklung bei Kriminellen dynamisch, so dass auch dies immer wieder hinterfragt werden muss.
Viele Fälle außerhalb Europas
Außerhalb Europas, insbesondere in vielen afrikanischen, südamerikanischen aber auch ostasiatischen Ländern kommt es dagegen immer wieder zu Missbräuchen der Karte, ohne dass den Berechtigten die Karte überhaupt gestohlen wird oder auch ausgeschlossen werden kann, dass der PIN den Tätern zugänglich war.
Bekannt sind insbesondere Fälle aus Namibia, Indonesien aber auch auch anderen Ländern.
Kann die Bank aber die Einsatz von EMV-Chip und PIN nicht nachweisen (in vielen Ländern wird weiter auf den technisch unsicheren Magnetstreifen zurück gegriffen), greift nicht einmal ein Anscheinsbeweis zu Gunsten der Bank, der zudem erschüttert werden kann.
Auch bei Einsatz von Karte und PIN ist Anscheinsbeweis zu erschüttern
Diese Erschütterung kann (auch in Europa) u.a. in Ausspähsituationen erfolgen wie beim Diebstahl unmittelbar nach der letzten eigenen Verwendung.
Ist der Anscheinsbeweis aber jedenfalls erschüttert, ist die Bank für den Einsatz der Karte und die Autorisierung durch den Berechtigten oder eine grobe Fahrlässigkeit nach allgemeinen Regeln beweisbelastet
Beratung sinnvoll
RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in Fällen von Onlien Banking Betrug und Kreditkartenmissbrauch (digital wie analog) Fällen die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen geltend gemacht.
Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.
Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.
Rechtsanwalt Sebastian Koch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
www.saleo-recht.de/lp-bankrecht
Artikel teilen: