Mit Alkohol erwischt...und nun ist auch der Führerschein weg ​!!

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Wenn Ihnen in Deutschland der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen wurde, gibt es einige (allgemeine) Schritte, die zu unternehmen sind, um die Situation zu klären und eventuell den Führerschein zurückzubekommen.

1. Entziehungsbescheid genau prüfen: Als erstes solltest du dir den Bescheid über den Entzug deiner Fahrerlaubnis genau durchlesen. Er sollte die genauen Gründe für den Entzug und Informationen darüber enthalten, wie du dagegen vorgehen kannst.

2. Dringenst Rechtsberatung suchen: Es ist ratsam, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Ein Fachanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Situation sowie das Tatgeschehen aufzuarbeiten und die beste Vorgehensweise für Ihren Fall zu bestimmen.

3. Fristen einhalten: Es ist wichtig, die Fristen für mögliche Rechtsmittel oder andere rechtliche Schritte einzuhalten. Verpassen Sie keine Frist oder Anhörungsmöglichkeit, da dies Ihre Chancen auf Wiedererlangung des Führerscheins erheblich beeinträchtigen kann.

4. Rechtsmittel einlegen: Wenn der den Entzug der Fahrerlaubnis ungerechtfertigt ist oder es Umstände gibt, die bislang nicht berücksichtigt wurden, können Rechtsmittel (Beschwerde oder bei einem Strafbefehl/Bußgeldbescheid: Einspruch) ggf. innerhalb einer bestimmter Fristen eingelegt werden. Die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt ist dabei mehr als hilfreich.

5. Teilnahme an einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung): In vielen Fällen ist für die spätere Wiedererteilung der Fahrerlaubnis die Teilnahme an einer MPU erforderlich. Diese Untersuchung beurteilt die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und kann Auflagen wie Abstinenznachweise oder die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung beinhalten. Gerade bei höheren, festgestellten Alkoholwerten (ab 1,6 Promille) kann die Kontaktierung einer seriösen MPU-Beratung im Ergebnis viel Zeit und Geld sparen.

6. Nachschulung oder Aufbauseminar: In bestimmten Fällen kann die Teilnahme an einer Nachschulung oder einem Aufbauseminar angeordnet werden, um die Fahreignung zu verbessern und eine erneute Trunkenheitsfahrt zu vermeiden.

7. Abstinenznachweis: Es kann angeordnet werden, dass regelmäßig ein Abstinenznachweise erbracht werden muss, um nachzuweisen, dass nicht mehr unter Alkoholeinfluss gefahren wird. Insbesondere bei zu erwartender MPU-Anordnung (ab 1,6 Promille oder mehrfache Alkoholtat) ist eine Abstinenz von mindestens einem Jahr erforderlich.

8. Bewährung oder Sperrfrist: Je nach Schwere des Vergehens und der Vorgeschichte (Vorstrafen) kann das Gericht bspw. eine Sperrfrist festlegen, bevor der Führerschein wiedererteilt werden darf.

9. Fahrerlaubnisentziehungt beachten: Solange Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen ist, darf kein Fahrzeug geführt werden. Die Missachtung dieses Verbots kann weitere rechtliche Konsequenzen u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Fall individuell ist und die oben genannten Schritte möglicherweise nicht auf Ihren speziellen Fall zutreffen. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen aber helfen, die für Ihre Situation am besten geeigneten Schritte zu ermitteln, und Sie während des gesamten Verfahrens zu begleiten und zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns für den Fall der Fälle daher schnellstmöglich, um Ihre kostenfreie Erstberatung in Anspruch zu nehmen.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hoog


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