Mit Klarheit durch den Scheidungsprozess: Schritt-für-Schritt-Leitfaden

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Die Entscheidung, sich scheiden zu lassen, ist eine der bedeutendsten und herausforderndsten Phasen im Leben. Sie wirft viele Fragen auf: Wie läuft der Scheidungsprozess ab? Welche Schritte sind zu erwarten? Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung? In diesem Rechtstipp begleiten ich Sie Schritt für Schritt durch den Scheidungsprozess und gebe Ihnen einen Überblick über das, was Sie erwartet.


1. Beratung und Vorbereitung:


Der Scheidungsprozess beginnt mit einer Beratung bei einem Scheidungsanwalt, am besten einem Spezialisten für Familienrecht. Es ist wichtig zu wissen, dass derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, zwingend einen Anwalt benötigt.


2. Einreichung des Scheidungsantrags:


Ihr Anwalt reicht den Scheidungsantrag bei Gericht ein.

Zusätzlich muss der Antragsteller einen Gerichtskostenvorschuss zahlen, damit der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt wird.

Ihr Ehepartner erhält dann den Antrag und kann darauf reagieren.


3. Ermittlung der Rentenanrechte:


Im Scheidungsverfahren wird der Versorgungsausgleich zwingend durchgeführt, sofern die Ehe länger als drei Jahre gedauert hat. Dabei geht es um die Rente, die die Ehepartner während der Ehe erworben haben.

Beide Ehepartner müssen dazu einen Fragebogen ausfüllen und an das Gericht zurückschicken. Das Gericht kontaktiert dann die Rentenversicherung, um die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zu ermitteln.


4. Sonstige Scheidungsfolgen


Andere Dinge wie die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens oder die Unterhaltszahlungen werden vom Scheidungsrichter nicht automatisch geregelt. Das Gericht entscheidet darüber nur, wenn einer der Ehepartner dies ausdrücklich beantragt.

Zu bestimmten Angelegenheiten kann im Rahmen des Scheidungsverfahrens einen Antrag stellen, der spätestens 14 Tage vor dem Scheidungstermin eingereicht werden muss. Andernfalls müssen diese Angelegenheiten in separaten Gerichtsverfahren geklärt werden.


5. Der Scheidungstermin:


Im Scheidungstermin müssen beide Ehepartner persönlich anwesend sein. Wenn Sie weit entfernt wohnen, können Sie beantragen, online teilzunehmen.

Der eigentliche Scheidungstermin ist in der Regel kurz (10-15 Minuten) und konzentriert sich auf die wichtigsten Punkte. Das Gericht fragt nach Ihren Daten, dem Zeitpunkt der Trennung und ob Sie geschieden werden möchten. Wenn nötig, wird auch der Versorgungsausgleich besprochen.

Während des Termins können Sie auch eine Vereinbarung über die Folgen der Scheidung schließen, wenn keine Immobilien beteiligt sind. Die gerichtliche Protokollierung ersetzt die notarielle Beurkundung.


Danach erheben sich alle, und die Scheidung wird ausgesprochen. Im Anschluss werden noch die Grundlagen für die Verfahrenskosten festgestellt.


6. Rechtskraft der Scheidung:


Wenn beide Eheleute anwaltlich vertreten sind und auf Rechtsmittel verzichten, wird die Scheidung sofort rechtskräftig.

Andernfalls wird sie 1 Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses rechtskräftig.

In der Regel dauert ein Scheidungsverfahren zwischen 6 und 9 Monaten.


Der Scheidungsprozess kann komplex sein, aber Sie müssen ihn nicht alleine bewältigen. Als erfahrene Anwältin im Bereich Familienrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Sie durch jeden Schritt zu führen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Scheidung liegt in der Planung, der rechtzeitigen Beratung und der Zusammenarbeit. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Wir werden gemeinsam die besten Lösungen finden und den Weg für einen Neuanfang nach der Scheidung ebnen. Sie sind nicht allein – lassen Sie uns diesen Prozess gemeinsam angehen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Foto(s): Wissing Heintz Gehrlein GmbB

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