Mit Unternehmervollmacht für den Ernstfall vorsorgen

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Mit einer Vorsorgevollmacht kann ein Mensch bestimmt werden, der die Entscheidungen übernimmt, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, etwa wegen Krankheit oder als Folge eines Unfalls. Insbesondere ist es auch für Unternehmer wichtig, Vorsorge für den Ernstfall zu treffen. Mit einer sog. Unternehmervollmacht kann er einen Bevollmächtigten die Fortführung des Unternehmens anvertrauen.

Während es für Privatpersonen oft wichtig ist, nahestehende Menschen zu bevollmächtigen, müssen bei der Unternehmervollmacht noch weitere Aspekte berücksichtigt werden. So muss die Bevollmächtigte natürlich auch die Fähigkeit zur Unternehmensführung mitbringen. Gleichzeitig muss der Unternehmer dem Bevollmächtigten großes Vertrauen entgegenbringen.

In welchen Umfang dem Bevollmächtigen Befugnisse eingeräumt werden, kann in der Unternehmervollmacht festgelegt werden. So kann der Unternehmer auch Weisungen in die Vollmacht einbauen, an die sich der Bevollmächtigte halten muss. Die Unternehmervollmacht muss schriftlich erteilt und vom Vollmachtgeber unterschrieben werden. Der Bevollmächtigte muss eindeutig benannt und seine Befugnisse klar definiert werden. Zudem kann auch festgelegt werden, ob der Bevollmächtigte eine Generalvollmacht erhält oder sich die Vollmacht nur auf einzelne Unternehmensbereiche bezieht. Es kann auch bestimmt werden, dass die Vollmacht übergangsweise auch nach dem Tod des Unternehmers gilt, bis ein Erbschein erteilt ist.

Eine Unternehmervollmacht ist zwar kein Ersatz für ein Testament. „Wenn der Unternehmer nicht mehr geschäftsfähig ist, hilft sie aber, in der Zeit bis zum Erbfall die Fortführung des Unternehmens zu sichern und rechtliche Probleme zu vermeiden. Der Bevollmächtigte kann sich dann um die Geschäfte und die Fortführung des Unternehmens kümmern“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Unternehmervollmacht wird nur dann wirksam, wenn der Unternehmer geschäftsunfähig geworden und die Geschäftsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest bestätigt ist. Bis dahin hat der Unternehmer jederzeit die Möglichkeit, die Vollmacht zu widerrufen.

Die Unternehmervollmacht bietet den Vorteil, dass das Unternehmen im Ernstfall nicht führungslos wird und die Geschäfte reibungslos fortgesetzt werden können. Zudem kann der Unternehmer selbst bestimmen, wer die Geschäfte führt und wie dies in seinem Sinne zu geschehen hat.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie gerne zum Thema Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Patientenverfügung und rund ums Erbrecht.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/erbrecht-und-schenkungsrecht



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