„Mit Zahnschmerzen geht auch niemand zum Orthopäden“

  • 6 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert: „Mit Zahnschmerzen geht auch niemand zum Orthopäden“
Björn Wieder anwalt.de-Redaktion

Seit über zehn Jahren ist Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert auf anwalt.de aktiv. Neue technische Funktionen in seinem Profil probiert er gern aus. Warum seine drei Fachanwaltschaften genau die richtige Kombination für ihn sind, weshalb er sie trotzdem in unterschiedlichem Umfang ausübt und was ein Kuchendiagramm damit zu tun hat, verrät er im Interview.

Mit Ihrem anwalt.de-Profil werden Sie als Anwalt gefunden

Jetzt kostenlos testen

Mit Ihrem anwalt.de-Profil werden Sie als Anwalt gefunden

Jetzt kostenlos testen

Sie haben als Fachanwaltschaften Erbrecht, Familienrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Was fasziniert Sie an diesen Themen am meisten? 

Es geht in allen drei Bereichen um „menschliche Dauerschuldverhältnisse“ mit all ihren juristischen und menschlichen Reizen. Ob Neugestaltung (Vertrags- bzw. Testamentsentwürfe), Regelung von Einzelfragen oder Beendigung dieses Dauerschuldverhältnisses – fast immer trifft ein komplexer Sachverhalt auf eine komplexe Rechtsfrage. Hier Erfolg zu haben, Vermögen zu erhalten oder Frieden zu schaffen, befriedigt am meisten. 

Sie haben Ihre Fachanwaltschaften unterschiedlich gewichtet. Stecken persönliche Präferenzen dahinter? Werden die Rechtsgebiete unterschiedlich stark nachgefragt? 

Die zeitlich letzte Fachanwaltschaft für Erbrecht hat sich „durchgesetzt“. Zwar verschaffen Allgemeinbildung, eine gute Anwaltsausbildung und die Spezialisierung auf gleich drei Fachgebiete einen guten Blick „über den Tellerrand“, aber die persönliche Vorliebe am Erbrecht verschafft sich doch Raum.  Außerdem wächst durch den Wohlstand der Beratungsbedarf ganz erheblich. Erbrecht ist das Rechtsgebiet der Stunde. 

Inwiefern spiegelt sich die Gewichtung Ihrer Fachanwaltschaften auch in der Themenauswahl Ihrer Rechtstipps wider? 

Nie würde ich einen Rechtstipp in einem Gebiet veröffentlichen, auf dem ich nicht spezialisiert und an dem ich nicht interessiert bin. Schließlich muss ich ja bundesweit die Verantwortung übernehmen. Wenn ich eine Entscheidung aus meinen Fachgebieten lese, von der ich denke, sie sei allgemein wichtig, mache ich sie zum Gegenstand eines Rechtstipps – wenn ich dazu komme.

Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert

Dass ich schon seit über zehn Jahren bei anwalt.de bin: Donnerwetter, wie die Zeit vergeht.

Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert

Ihr größter Schwerpunkt ist das Erbrecht. Gibt es darunter Themen, zu denen Sie besonders häufig kontaktiert werden? 

Hier ergänzen sich meine Spezialisierungen auf Erbrecht und Immobilienrecht. Deshalb gestalte ich häufig Testamente von Immobilieneigentümern, aber natürlich auch lebzeitige Übergabeverträge, jeweils „mit allen Schikanen“. Was meine Mandanten schätzen: Ich erkläre die in furchtbarem Juristenlatein verfassten Dokumente bzw. Entwürfe so lange, bis sie verstanden haben, was jede Regelung bedeutet und wie sie sich auswirkt. 

Am anderen Ende habe ich dann mit verunglückten Regeln und enttäuschten Erwartungen zu tun, wenn es um Testamentsauslegung, Erbteilung, Ausgleichung von Vorempfängen und Pflegeleistungen, Pflichtteil, Ausschlagung und Haftungsbegrenzung geht – meist forensisch, also vor Gericht.

Das Familienrecht nimmt nur fünf Prozent Ihrer Auslastung ein. Wieso lohnen sich die jährlichen Hürden zum Behalten dieses Fachanwaltstitels dennoch für Sie? 

Mein erster und ältester Fachanwaltstitel hat einen Senioritätsanspruch gegen die jüngeren. Es geht auch um die Sache. Die Verbindungen zwischen dem Erb- und dem Familienrecht sind sehr eng. Wer die Erbschaftsteuerbelastung des Ehegatten ermitteln will, muss den Zugewinnausgleich berechnen können. Sonst wäre die Beratung falsch. 

Früher war Erbrecht ein bloßer Annex zum Familienrecht. So ist es zwar nicht mehr. Aber Familienrecht als Viertes Buch und Erbrecht als Fünftes Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches sind die am engsten miteinander verbundenen Bücher. Vielleicht wird der Tag kommen, an dem ich diesen Titel nicht mehr weiter tragen werde und in die Truhe für frühere Trophäen lege.

Welche Vorteile hat die Darstellung Ihrer Fachanwaltschaften und anderer Rechtsgebiete als Kuchendiagramm im anwalt.de-Profil für Sie? 

Meine Schwerpunkte

Die potenziellen Mandanten sehen, mit welchen Bereichen ich mich am meisten beschäftige. Erfahrung ist die Basis des Vertrauens. Wer anderen oft und gut geholfen hat, wird auch mir gut helfen können. Natürlich kommt die ständige vorgeschriebene (und übertroffene) Fortbildung mit dazu.

Das Diagramm ist anschaulicher als die Angabe von Prozentzahlen – und deshalb überzeugungskräftiger. Auch mich hat es überrascht. Denn auch die kleinen Tortenstücke nehmen doch einen beachtlichen Teil der ganzen Tätigkeit ein.

Bekommen Sie jetzt schon mehr Anfragen zu den Fachanwaltschaften, die Sie stärker gewichtet haben? 

Ja, das kann ich trotz der kurzen Zeit schon feststellen. Das führt dazu, dass sich das entsprechende Tortenstück immer breiter macht. Mit Zahnschmerzen geht auch niemand zum Orthopäden.

Sie sind schon seit über zehn Jahren auf anwalt.de. Wie informieren Sie sich über neue Funktionen Ihres Profils? Probieren Sie alle Neuerungen aus, die sich bieten? 

Learning by Doing. Ich gehe oft in den internen Bereich, lasse mich überraschen und probiere aus, was ich an Neuigkeiten entdecke. Als es einmal Schwierigkeiten gab, war ich sehr angetan von der schnellen (und erfolgreichen) Hilfe im Chat. Gratulation. Dass ich schon seit über zehn Jahren bei anwalt.de bin: Donnerwetter, wie die Zeit vergeht.

Sie nehmen sich die Zeit und antworten auf alle Bewertungen. Warum ist das für Sie so wichtig? 

Ich freue mich über alle Bewertungen, über die ganz positiven noch mehr als über die nur positiven. Wenn Mandanten sich die Zeit nehmen und sich die Mühe machen, mich gut zu bewerten, dann sollen sie auch wissen, dass ich sie wertschätze. Dieser kleine Zeitaufwand muss sein. Für Mandanten sind wir Anwälte schließlich da.

Hat sich bei Ihnen die Gewichtung der Rechtsgebiete im Lauf Ihrer Zeit als Anwalt verschoben? Und wenn ja, was war dafür ausschlaggebend? 

Ich bin schon sehr lange Rechtsanwalt. Mit meinen Kernkompetenzen „Familie, Immobilie, Erbschaft“ hatte ich schon früh zu tun. Dass sich aber gerade Erbrecht (und damit verbunden: Erbschaftsteuerrecht) so in den Vordergrund schieben würde, liegt an der Wohlstandsentwicklung (die Fachliteratur zum Erbrecht ist in den letzten vier Jahrzehnten „explodiert“) und an meiner Vorliebe für perfekte Testamente und Immobilien-Übergabeverträge.

War es schon früh in Ihrer juristischen Laufbahn Ihr Plan, drei Fachanwaltstitel zu führen? Wie haben Sie den mit dem Erwerb verbundenen Aufwand gestemmt? 

Es war mir klar, dass ein Fachanwaltstitel bei der Spezialisierung und bei der Akquise hilft. Familienrecht stand auf dem Programm, weil es damals sonst nichts gab (außer Steuerrecht). Miet- und Wohnungseigentumsrecht kam dazu, weil ich schon lange damit zu tun hatte. Zuletzt wurde der Fachanwalt für Erbrecht angeboten, mein Lieblingsgebiet. 

Die Lehrgänge und die Nachweise an praktischer Erfahrung sind für einen Anwalt in einer sehr kleinen Kanzlei eine Herausforderung. Wie sagt der Volksmund: „Ohne Fleiß kein Preis.“ Auf Neudeutsch: Man muss schon sehr committed sein, um diesen Weg zu gehen. Das kann nicht jede/r und muss es auch nicht.

Welche Tipps würden Sie angehenden Anwälten für die Auswahl ihrer Rechtsgebiete geben? Was sollten sie beachten? 

Der Anwalt/die Anwältin muss spüren, welches Rechtsgebiet ihm/ihr so sehr liegt, dass es richtig Spaß macht – je schwieriger, desto mehr. Dann ist der Zeitaufwand für Fallbearbeitung und Fortbildung kein Opfer, sondern ein wertvolles Konto für Erfahrung und Spezialwissen. 

Das wirkt sich positiv auf die Persönlichkeit und die Verhandlungsstärke aus. So erlangen wir Kompetenzautorität. Sie ist für unsere Mandanten die Bestätigung, den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin mandatiert zu haben. Weil ein Licht unter dem Scheffel nicht scheint, muss man sich dann aber auch bekannt machen – zum Beispiel mit der Präsentation und mit Rechtstipps auf anwalt.de.

Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert ist mit einem persönlichen Profil auf anwalt.de vertreten. Er gehört zur Kanzlei Hilbert & Simon Rechtsanwälte – mit Sitz in Waldshut-Tiengen. Er ist Fachanwalt für Erbrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und Familienrecht. Außerdem steht er seinen Mandaten als Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie Unternehmensrecht und Betriebsnachfolge zur Seite. 

Heben Sie sich gezielt mit Ihrer Spezialisierung vom Wettbewerb ab und werfen Sie das Spotlight auf Ihre Expertise in Ihrem anwalt.de-Profil. 

(BWI, LES; ZGRA) 

Foto(s): © privat/ Anton Bernhard Hilbert, ©anwalt.de/ISE

Artikel teilen: