MONTRANUS Medienfonds der Hannover Leasing: Aberkennung der Steuervorteilen

  • 1 Minuten Lesezeit

Anlegern der Hannover Leasing Filmfonds bzw. Medienfonds (Beteiligungsangebot Nr. 143, MONTRANUS Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 158, MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 166, MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG) droht die Aberkennung von Steuervorteilen.

So wurde den Anlegern des MONTRANUS Medienfonds Nr. 143 von der Fondsgesellschaft zunächst im Mai 2010 eröffnet, dass die Erlösquoten der File gering sind. Anlegern droht daher am Ende der Laufzeit ein Verlust ihres Kapitals.

In einem neuen Schreiben wird den Anlegern dann mitgeteilt, dass die steuerlichen Bescheide geändert werden. Die Folge wären dann erhebliche steuerliche Nachteile für die Anleger des MONTRANUS Fonds. Für Anleger können die Filmfonds der Hannover Leasing deshalb zum finanziellen Fiasko werden. Es müssten Steuern nachbezahlt werden, die möglicherweise mit 6% p.a. nachträglich zu verzinsen wären. Das eigentliche Ziel der Steuerersparnis wäre damit zu Nichte gemacht.

Die böse Überraschung scheint jedoch am Laufzeitende zu kommen: es droht ein Verlust des eingezahlten Kapitals. Geschädigten Anlegern empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Standorten in Lahr (bei Offenburg, Ortenau), Bahlingen (bei Freiburg) und Seelbach (Ortenaukreis) daher ihre Anlage durch einen im Kapitalanlagerecht tätigen Anwalt überprüfen zu lassen.

Weiterlesen auf unserer Homepage www.dr-stoll-kollegen.de.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema