MPU-Anordnung nach Trunkenheitsfahrt auch nach Verfahrenseinstellung möglich

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Wer ein Fahrzeug erstmalig mit 1,6 Promille im Straßenverkehr gefahren hat oder zum wiederholten Mal eine Zuwiderhandlung im Straßenverkehr begangen hat, ist gut beraten, sofort nach der Tat eine verkehrstherapeutische Maßnahme in die Wege zu leiten.

Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis wird im Neuerteilungsverfahren dann nämlich auf jeden Fall eine MPU angeordnet werden.

Von Anfang an die MPU im Blick    

Sogar nach Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr ist die Fahrerlaubnisbehörde nicht gehindert, eine MPU anzuordnen.

Wurde die Trunkenheitsfahrt mit einem nicht motorisierten Fahrzeug (z. B. einem Fahrrad) begangen, wo sie ab 1,6 Promille strafbar ist oder wurde ein E-Scooter zu verkehrsarmer Zeit mit nicht stark über dem für Kraftfahrzeuge liegenden Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille) begangen, kann in Einzelfällen eine Verfahrenseinstellung gemäß § 153a StPO nach Erfüllung von Auflagen in Betracht kommen   

Der Vorteil einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO ist, dass weder ein Eintrag im Bundeszentralregister noch im Fahreignungsregister erfolgt.

Der Täter gilt dann als nicht vorbestraft und der Vorfall wird nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen und der Führerschein muss ihm zurückgegeben werden.

Die Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a StPO wegen Trunkenheit im Verkehr hat aber nicht zur Folge, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Trunkenheitsfahrt nicht mehr zum Anlass für die Anordnung einer MPU nehmen darf (so zuletzt VGH München, Beschl. v. 7.1.2020, Az. 11 CS 19.2237).

Werden der Fahrerlaubnisbehörde nämlich Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis oder Antragsteller für eine neue Fahrerlaubnis ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, ordnet die Behörde zwecks Klärung der Eignungszweifel eine MPU an.

Ausnahme Bindungswirkung

Nur wenn in einem gerichtlichen Strafurteil oder Strafbefehl die Fahreignung positiv festgestellt wird oder wenn ein Strafbefehl oder die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird, entsteht eine Bindungswirkung zugunsten des Fahrerlaubnisinhabers. Die Fahrerlaubnisbehörde ist dann an den vom Gericht festgestellten Sachverhalt gebunden und darf keine eigene Eignungsbeurteilung mehr vornehmen.

Nach einer Alkoholfahrt ist es deshalb enorm wichtig, von Anfang an die Entscheidung der Führerscheinbehörde im Blick zu haben.

Diese hat mit dem Ablauf des Strafverfahren erstmal nichts zu tun, entscheidet aber darüber, unter welchen Voraussetzungen Sie eine neue Fahrerlaubnis bekommen bzw. ob Sie diese behalten dürfen.

Better don´t drink and drive.

Wenn das Kind aber doch mal in den Brunnen gefallen ist, sollte nicht an der falschen Stelle gespart und ein versierter Fachanwalt eingeschaltet werden.     

Enorme Vorteile zeitnaher Verkehrstherapie

So bleiben böse Überraschungen durch die Führerscheinstelle aus. Eine einen interdisziplinäre Strategie in enger Abstimmung mit einem hochqualifizierten Verkehrstherapeuten trägt nicht nur zur sicheren und möglichst schnellen Rückerlangung der Fahrerlaubnis bei, sondern stellt  durch die Minimierung des Rückfallrisikos auch einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit dar.  

Ob eine MPU angeordnet wird, kann in 99 % der Fälle bereits direkt nach dem Delikt gesagt werden. Erforderlich ist dafür allerdings, dass man sich mit den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Fahrerlaubnisverordnung und den entsprechenden Anlagen, den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung und vielem mehr auskennt.

Aus dem Blickfeld eines versierten Verteidigers hat eine möglichst umgehende Vorbereitung auf die MPU im Rahmen einer entsprechend zeitnah beginnenden verkehrstherapeutischen Maßnahme auch grundsätzliche Bedeutung für das Strafmaß.

Droht Ihnen wegen Alkohols im Straßenverkehr oder anderer Verkehrsstraftaten der Führerscheinverlust, brauchen Sie ein qualitativ hochwertiges Verteidigungskonzept.

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Der Autor, Rechtsanwalt Christian Demuth, setzt sich als Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für Verkehrsstrafrecht bundesweit für die Erhaltung oder Wiedererlangung der persönlichen Mobilität auf Rädern ein.


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