München: Diesel-Fahrverbot seit Februar 2023

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Erweiterung der Umweltzone

Der Stadtrat München hat sich dazu entschieden, ein stufenweises Diesel-Fahrverbot in Kraft zu setzen. Dies dient dazu, möglichst den EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO₂) einzuhalten.  Seit dem 1. Februar 2023 ist die Umweltzone rund um den Mittleren Ring erweitert.

Bisher war dieser von den Beschränkungen ausgenommen, da er als eine der wichtigsten Verkehrsadern der Stadt gilt. Selbst mit einer grünen Plakette ist es Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 4 ab dem genannten Datum untersagt, in die Umweltzone einzufahren.


Warum gibt es ein Diesel-Fahrverbot in München?

München sah sich durch die erhöhten Konzentrationen von NO₂ in der Luft an der Landshuter Allee gezwungen, ihre Regularien zur Luftqualität zu verschärfen. 51 Mikrogramm NO₂ pro Kubikmeter Luft wurde im vergangenen Jahr an der Landshuter Allee gemessen. Das liegt deutlich über dem vorgeschriebenen Grenzwert. Dieser liegt nämlich bei 40 Mikrogramm. Um eine millionenhohe Strafzahlung an die EU zu vermeiden, erließ die Stadt München schließlich ein stufenweises Diesel-Fahrverbot.


Das stufenweise Fahrverbot

Das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge wird schrittweise in den nächsten Jahren in Kraft treten. Seit dem 1. Februar 2023 gilt: Die Umweltzone, die auf den Mittleren Ring ausgedehnt wurde, ist für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 oder schlechter verboten. Das gilt auch für Fahrzeuge mit einer grünen Plakette auf der Windschutzscheibe.

Ab 1. Oktober 2023 folgt ein Einfahrverbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5. Anwohner, Handwerker sowie Lieferanten sind anfangs noch in Ausnahmefällen davon ausgeschlossen.

Falls sich die vorgegebenen Grenzwerte nach den ersten zwei Stufen nicht auf einen Normwert reguliert haben, wird am 1. April 2024 die dritte und letzte Stufe in Kraft treten. Dann gibt es keine Ausnahme mehr. In diesem Fall erfolgt die Fahrt nur noch mit einer amtlichen Genehmigung.


Welche Ausnahmen gelten beim Diesel-Fahrverbot?

Das Ausnahmekonzept beinhaltet Regeln, die menschliche Belange und unangemessene Härten berücksichtigen. Dies betrifft Euro-6-Dieselautos, Fahrzeuge mit einer Hardwarenachrüstung sowie Personen mit speziellen Behinderungen.

Auch Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes, der Polizei und Feuerwehr sind ausgenommen. Anfangs existieren Ausnahmen auch für Bewohner, Lieferanten und Handwerker. Diese entfallen jedoch womöglich ab 2024. Dann ist eine kostenpflichtige Einzelausnahme nur selten möglich.


Welche Abgasnorm hat mein Dieselfahrzeug?

Um zu erfahren, ob Ihr Fahrzeug vom Münchner Diesel-Fahrverbot betroffen ist, sehen Sie im Fahrzeugschein. Auf diesem, auch Zulassungs-Bescheinigung Teil 1 genannt, befindet sich die Abgasnorm Ihres Fahrzeuges. Vertrauen Sie nicht der grünen Plakette, die an Ihrer Windschutzscheibe klebt. Diese gibt keinerlei Auskunft bezüglich der Schadstoffklasse Ihres Fahrzeuges.


Wird das Diesel-Fahrverbot kontrolliert?

Es wird schwierig, das Diesel-Fahrverbot auf dem Mittleren Ring zu überprüfen. Schließlich fehlt es an einer deutlich sichtbaren Plakette auf den Fahrzeugscheiben. Das erschwert die Überprüfung. Laut Kreisverwaltungs-Referat übernimmt die Kontrolle parkender Autos die kommunale Verkehrsüberwachung. Die Polizei kontrolliert im Rahmen der Geschwindigkeits-Kontrollen gleichzeitig auch auf einen Verstoß gegen das Fahrverbot. Im Falle eines Verstoßes gegen das Diesel-Fahrverbot droht ein Bußgeld von 100 Euro.


Welche Möglichkeiten haben Verbraucher, gegen das Diesel-Fahrverbot vorzugehen?

Das Fahrverbot sowie die Erweiterung der Umweltzone treffen ca. 140.000 Fahrzeuge. Dies verursacht einen gewaltigen Wertverlust von Dieselfahrzeugen. Es bietet sich keine realistische Chance, Klage gegen dieses Verbot einzureichen. Stattdessen müssen betroffene Dieselfahrer ihre persönlichen Rechte gegen die Fahrzeughersteller geltend machen. Wenn das Fahrzeug mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen ist, besteht Anspruch auf Schadensersatz.


Kritik am Münchner Diesel-Fahrverbot

Seit Jahren stellt die Luftverschmutzung in der bayrischen Landeshauptstadt ein ernsthaftes Problem dar. Trotz gerichtlicher Verfügungen hat es die Staatsregierung zugelassen, dass die Einwohner einer unzulässig hohen Konzentration an giftigem NO₂ ausgesetzt waren.  Somit wurde das Recht auf Gesundheit und das Gesetz gebrochen. Statt sich dem Problem zu stellen, entschied sich der Freistaat im Jahr 2021, dass die Stadt München die Verantwortung übernehmen sollte, damit dieser sein Image nicht ruinierte.


Die Stadt wurde immer wieder für das Aufschieben kritisiert. Daher ist es nur vernünftig, dass sie jetzt schnell zu einem Ergebnis kommt. Das Diesel-Fahrverbot kommt jedoch zeitlich ungünstig. Schließlich kämpfen Unternehmen und Verbraucher bereits mit steigenden Kosten. Zudem ist es fraglich, ob die Einführung dieses Verbots angesichts der rückläufigen NO₂ -Werte in München tatsächlich notwendig war.


Die Stadt München bemühte sich, die Konsequenzen für Handwerksbetriebe sowie Anwohner zu mildern. Es seien auch dauerhafte Ausnahmen möglich und vorgesehen. Kritisiert wurden die kurzfristige Umsetzung des Verbots sowie die geringen Zeitabstände zwischen den einzelnen Stufen. Das erschwert eine Umsetzung von Alternativen. Obwohl es schrittweise geschieht, stellt die Einführung des Diesel-Fahrverbots für betroffene Autofahrer eine Belastung dar.

Fahrzeughalter haben jedoch die Möglichkeit, sich zu wehren. Schließlich besteht Anspruch auf Schadensersatz im Falle illegaler Abschalt-Einrichtungen im Fahrzeug. Wenden Sie sich hierfür jederzeit unverbindlich an unsere Spezialisten auf dem Gebiet Verbraucherschutz.

Foto(s): stock.adobe.com/200164652

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