Nachtrunk bei Trunkenheitsfahrt

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Der Nachtrunk ist Alkoholgenuss, der nach der strafrechtlich, bußgeldrechtlich oder auch versicherungsrechtich zu beurteilenden Teilnahme am Straßenverkehr erfolgte. 

Als zunächst positive Folge für den Betroffenen kann als Ergebnis der Blutalkoholuntersuchung nicht als Beweis herangezogen werden, dass die gleiche Menge Alkohol im Blut zur Tatzeit vorlag.

Erfahrungsgemäß wird die Staatsanwaltschaft oder auch das zuständige Gericht beim Einwand des Nachtrunks eine Begleitstoffanalyse über ein Labor einholen. Anhand dieser Laboruntersuchung können nicht nur der Alkoholgehalt, sondern auch Begleitstoffe analysiert werden. Auf diese Weise kann etwa ein Nachtrunk mit Schnaps, Vodka oder ähnlichem harten Alkohol, welcher häufig behauptet wird, widerlegt werden.

Versicherungsrechtlich kann der Nachtrunk für diesen negative Folgen haben. Dem Versicherungsnehmer obliegt es in der Kaskoversicherung nach einem Unfallschaden, keinen Nachtrunk zu sich zu nehmen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.02.2022 - 11 U 176/20). Dieser soll nach Wille des Gesetzgebers den Unfallort nicht verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen, z.B. zum Alkohol- und Drogenkonsum des Fahrers zu ermöglichen. Der Zweck der Obliegenheit besteht darin, dem Versicherer die sachgerechte Prüfung der Voraussetzungen seiner Leistungspflicht zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 01.12.1999 - IV ZR 71/99).

Dies gilt in der Haftpflicht als auch in der Fahrzeugversicherung.

Bevor ein Nachtrunk vorgetragen werden soll, ist daher zu empfehlen, zunächts den Rat eines im Verkehrsrecht spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt einzuholen.

Die Anwaltskanzlei Steffgen ist im Verkehrsrect seit über 20 Jahren im Bereich von Unfallabwicklung, Fahrerlaubnis, Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten spezialisiert. Eine Ersteinschätzung per e-mail oder Telefon wird angeboten.

Foto(s): Colection_Stuttgart_Seidaris

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