Narkolepsie nach „Schweinegrippe-Impfung“ außergerichtlich anerkannt

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Narkolepsie nach „Schweinegrippe-Impfung“ außergerichtlich anerkannt

Unser Mandant wurde im Alter von 18 Jahren im November 2009 gegen die pandemische Influenza geimpft.

Bereits im November 2009 stellte er sich im Schlaflabor aufgrund einer bestehenden Tagesschläfrigkeit vor, die nach Therapie eines obstruktiven Schlafapnoesyndroms zwar reduziert, jedoch noch nicht ausreichend therapiert war. Im Schlaflabor fielen im MLST bereits SOREM auf. Dieser Befund wurde in einem anderen Klinikum mit Schlaflabor bestätigt und es lagen deutliche Hinweise für eine Narkolepsie vor.

Daraufhin erfolgte eine Liquoruntersuchung auf Hypocretin und eine HLA-Typisierung.

Die Diagnose „Narkolepsie“ wurde bereits im September 2010 gestellt.

Allerdings brachte keiner der behandelnden Ärzte diese Narkolepsie mit der verabreichten Impfung gegen die Schweinegrippe-Impfung in Verbindung.

Bereits im November 2009 lag eine Tagesschläfrigkeit vor. Im März 2010 wirkte die Medikation nicht mehr. Unser Mandant war ständig müde, unausgeschlafen und unkonzentriert. Das Schlaflabor stellt eine Bescheinigung für die Einschlafneigung für die Berufsschule aus – unser Mandant war seinerzeit noch in Ausbildung. Die Einschlafattacken traten erst postvakzinal auf und sind nicht auf die Schlafapnoe zurückzuführen.

Nach der Schweinegrippe-Impfung traten noch weitere Beschwerden auf: motorische Ausfälle (Gangunsicherheit), Sprachausfälle (Lallen), Konzentrationsschwäche/-ausfälle, Halluzinationen, Schlaflähmungen, Einschlafneigung bei sitzender oder stehender Arbeit, lange Erholungsphasen, unstillbarer Schlafdrang und Kataplexien.

Schließlich wurde im März 2015 Antrag auf Anerkennung des Impfschadens nach §§ 60, 61 IfSG gestellt.

Mit Bescheid vom 18. Januar 2017 wurde die Narkolepsie als Impfschaden anerkannt.

Haben Sie Fragen, unter anderem zu Impfschäden, können Sie sich gerne an Frau Rechtsanwältin Dornhoff wenden.


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