NEU Panama Golden Visa: Aufenthaltserlaubnis ohne nach Panama zu reisen in nur 30 Tagen

  • 8 Minuten Lesezeit

Im Oktober 2020 hat der Präsident Panama ein neues Golden Visa geschaffen, um ausländische Investitionen im Land zu fördern. Im Gegensatz zu den bestehenden Einwanderungskategorien hat diese neue Daueraufenthaltsgenehmigung vier wichtige Vorteile:

  1. VIP-Schalter für die Einreichung und die Bearbeitung des Golden Visa Antrags.
  2. Beschleunigte Bearbeitung des Antrags in einem Zeitraum (30 Tage-Verfahren).
  3. Möglichkeit, den Antrag mittels Anwalt und ohne persönliche Anwesenheit in Panama einzureichen. 
  4. Nur eine einmalige Antragstellung für die Erlangung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Wie unterscheidet sich das neue Golden Visa von anderen Investitions-Kategorien?

Im Gegensatz zu den anderen bestehenden Investoren-Visa und dem “neuen” Friendly Nations Visum (beim neuen FNV sind mittlerweile zwei Anträge für den Daueraufenthalt erforderlich), bietet das Golden Visa die Möglichkeit, mit einem einmaligen Antrag eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Panama zu erhalten, mit der Bedingung, dass die Investition für einen Mindestzeitraum von fünf Jahren aufrechterhalten wird (was jährlich von der Regierung überprüft wird). Wenn die Investition vor der Erfüllung dieser Frist beendet wird, führt dies zur Annullierung der bereits genehmigten Aufenthaltserlaubnis.

Ein sehr interessantes Detail des Golden Visas ist die Tatsache, dass der Antrag von einem Anwalt in Panama ohne die persönliche Anwesenheit des Antragstellers eingereicht werden kann. Bisher war es für die Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung in Panama erforderlich persönlich bei der Einwanderungsbehörden zu erscheinen. Für das Golden Visa richtete die nationale Einwanderungsbehörde eine spezielle Abteilung ein, die diese Anträge entgegennehmen nimmt und bearbeitet, ein eigener VIP-Schalter. Darüber hinaus ist die Regierung verpflichtet, den Antrag innerhalb einer Frist von maximal 30 Arbeitstagen zu bearbeiten.

Das bedeutet, dass die Anträge von einem Anwalt eingereicht werden können, noch bevor der Antragsteller und seine Angehörigen nach Panama reisen. Sobald die Antragsteller in Panama ankommen, müssen sie den normalen Prozess der Passregistrierung durchlaufen, um ihren Migrationsausweis zu erhalten.

Was sind die Voraussetzungen, um sich für das Golden Visa zu qualifizieren? 

Zusätzlich zu den generellen Anforderungen wie polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, Gebühren für die Antragstellung etc. ist der Nachweis einer Investition in Panama, die mit Mitteln aus einer ausländischen Quelle getätigt wurde, erforderlich. 

Es gibt drei Investitionskategorien für das Golden Visa. Es ist nicht möglich die unterschiedlichen Investitionsmöglichkeiten zu kombinieren: 

  1. Immobilien-Investition: Mindestsumme 300.000 US-Dollar (Ab November 2022 erhöht sich bei neuen Anträgen der erforderliche Mindestbetrag für Immobilieninvestitionen auf 500.000 US-Dollar.)
  2. Investitionen über ein Wertpapierhaus in Panama: Mindestsumme 500.000 US-Dollar
  3. Festgeldanlage (Plazo Fijo) bei einer panamaischen Bank: Mindestsumme 750.000 US-Dollar

Option 1: Immobilien-Investition in Panama:

Erwerb EINER (1) Immobilie in Panama, deren Katasterwert mindestens dreihunderttausend US-Dollar (300.000 US$) beträgt. 

Die Immobilie muss VOR der Antragstellung erworben werden. Es ist nicht möglich, mehrere Immobilien (z.B. drei Wohnungen) zu erwerben und deren Wert zu kombinieren, um den erforderlichen Mindestinvestitionsbetrag zu erreichen. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Nutzung der Immobilie: Es ist möglich in ein Haus, eine Wohnung, ein gewerbliches Objekt, landwirtschaftliches Grundstück oder Brachland etc. zu investieren. Allerdings muss die Immobilie tituliert sein, Derechos Posesorios oder Rights of Possession werden von der Einwanderungsbehörde nicht akzeptiert. 

Die Investition kann entweder als natürliche Person oder im Namen einer juristischen Person (Firma oder Stiftung) erfolgen, solange nachgewiesen werden kann, dass der Hauptantragsteller der Endbegünstigte besagter Firma oder Stiftung ist, in deren Besitz sich die Immobilie befindet (in diesem Fall müssen zusätzliche Dokumente eingereicht werden die dies belegen).

Anmerkung: Ab November 2022 erhöht sich bei neuen Anträgen der erforderliche Mindestbetrag für Immobilieninvestitionen auf 500.000 US-Dollar.

Was ist der Unterschied zwischen dem Golden Visa und dem Friendly Nations Visa (FNV)?

Das FNV ist ein zwei-stufiges Verfahren. Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten die Antragsteller zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für zwei (2) Jahre. Erst nach Ablauf dieser Frist kann ein Antrag auf Daueraufenthaltsbewilligung gestellt werden. Sowohl für die formelle Antragstellung, als auch für den Erhalt der jeweiligen Aufenthaltserlaubnis müssen alle Antragsteller persönlich nach Panama kommen. Die Bearbeitungszeit durch die Einwanderungsbehörde beträgt im Schnitt etwa drei (3) bis vier (4) Monate. 

Das Golden Visa ermöglicht es mit nur einer Antragstellung eine unbefristeten Aufenthaltstitel in Panama zu erlangen. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 30 Tage. Das Golden Visa ist die einzige (!) Migrations-Kategorie in Panama die eine Antragstellung OHNE die persönliche Anwesenheit der Klienten ermöglicht.

Vielversprechende Investitionsmöglichkeiten für einen Plan B 

Die Wohntrends ändern sich. Die Erfahrungen aufgrund der aktuellen Situation führen dazu, dass die Menschen sich den Stadtzentren abwenden, auf der Suche nach abgeschiedenen Wohnräumen die trotzdem Zugang zu den generellen Grundbedürfnisse wie Frischwasser, Elektrizität und schnellem Internetanschluss (um aus dem Home Office arbeiten zu können) bieten. Obwohl Panama Stadt eine dynamische und moderne Metropole ist, ist ein großer Teil des Landesinneren von Panama nach wie vor ruhig und unerschlossen.

Aber es ist nicht nur der Standort, der die Entscheidungen der Investoren beim Kauf einer Immobilie im Ausland beeinflusst. Der zweite wichtige Punkt, den es zu berücksichtigen gilt, ist der Wohnsitz. Für einen längeren Aufenthalt in einem Land, einen Plan B, oder für die Nutzung eines Zweitwohnsitz im Ausland, ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Als die Länder  2020 begannen ihre Grenzen zu schließen, waren Touristen die erste Gruppe, die blockiert wurde. Im Falle Panamas war die Einreise von Ausländern mit Aufenthaltstitel jedoch jederzeit möglich. Nun wurde zum ersten Mal die Möglichkeit geschaffen, eine Daueraufenthaltsgenehmigung aus der Ferne durch einen Anwalt zu beantragen. 

Chancen ergeben sich aus Krisen. Panama gilt als “sicherer Hafen” in der Region. Trotz des unmittelbaren wirtschaftlichen Rückgangs, wächst Panamas Wirtschaft weiterhin am stärksten in Lateinamerika, und die Aussichten auf eine Erholung (laut der Risikobewertungsagentur Moody's) sind positiv (BAA1). Immobilieninvestoren sind gut beraten, die Entwicklungen im Land aufmerksam zu verfolgen, da das neue Preisumfeld zusammen mit der entsprechenden Strategie Raum für sehr interessante Anlagemöglichkeiten schafft.

Welche Dokumente brauch ich?

Allgemeine Anforderungen (von ALLEN Antragstellern zu erfüllen): 

1. Vollständige Kopie des gültigen Reisepasses (Deckblatt, Fotoseite mit Name, Geburtsdatum, Passnummer, Ausstellungsdatum etc. und alle anderen Seiten), notariell beglaubigt von einem panamaischen Notar. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens sechs (6) Monate gültig sein muss. 

Anmerkung: Soll der Antrag ohne persönliche Anwesenheit des Klienten gestellt werden muss das Dokument mittels Apostille oder durch das panamaische Konsulat vor Ort beglaubigt werden.

2. Polizeiliches Führungszeugnis, ausgestellt durch die zuständige Behörde im Herkunftsland oder des ständigen Wohnsitzes.

Anmerkung: Es muss ein bundesweiter Abgleich des Strafregisters erfolgen. Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen sämtliche Antragsteller unbescholten sein, darüber hinaus dürfen unabhängig vom Herkunftsland keine Vorstrafe in den USA - FBI Register vorliegen. Das Dokument muss durch eine Apostille oder durch das panamaische Konsulat vor Ort beglaubigt werden. 

WICHTIG!: Das polizeiliche Führungszeugnis ist sechs (6) Monate gültig (sofern nicht anders angegeben), es sei denn, der Antragsteller reist aus Panama aus. Wenn der Antragsteller aus Panama ausreist, ohne zuvor formell einen Antrag zu stellen, verliert das Führungszeugnis automatisch seine Gültigkeit. Das Dokument muss ordnungsgemäß beglaubigt werden (Apostille).

3. Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einem in Panama zugelassenen Arzt. Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als drei (3) Monate sein.

Anmerkung: Soll der Antrag ohne persönliche Anwesenheit des Klienten gestellt werden muss das Dokument von einem Arzt vor Ort ausgestellt werden und mittels Apostille oder durch das panamaische Konsulat beglaubigt werden.

4. Staatliche Antragsgebühren:

4.1. Bankscheck über 5,000 USD$ zugunsten der Staatskasse (Antragsgebühr) für den Hauptantragsteller. 

4.2. Bankscheck über 5,000 USD$ zugunsten der Nationalen Einwanderungsbehörde (Rückführungskaution) für den Hauptantragsteller.

Familienangehörige (Ehepartner/ Kinder) die in den Antrag aufgenommen werden, müssen jeweils 1,000 USD$ zugunsten der Staatskasse (Antragsgebühr) und 1,000 USD$ zugunsten der Nationalen Einwanderungsbehörde (Rückführungskaution) bezahlen (Daher Antragsgebühren als Ehepaar GESAMT 12,000USD$).-

Anmerkung: Die Schecks werden von der Republik Panama nicht zurückerstattet, unabhängig davon, ob der Antrag positiv oder negativ beurteilt wurde.

5. Eidesstattliche Erklärung (Antragsformular mit persönlichen Informationen).

6. Fünf (5) Passfotos (rein weißer Hintergrund, EU Standard). 

7. Vollmacht und formeller Antrag, unterzeichnet von einem zugelassenen Anwalt.

Anmerkung: Soll der Antrag ohne persönliche Anwesenheit des Klienten gestellt werden, muss die Unterschrift auf der Vollmacht von einem Notar vor Ort beglaubigt werden und mittels Apostille oder durch das panamaische Konsulat überbeglaubigt werden.

Wenn Sie einen Antrag als Ehepaar oder Familie mit Kindern stellen, müssen zusätzlich folgenden Dokumente eingereicht werden:

8. Nachweis der familiären Beziehung: Heiratsurkunde (Ehepaar) oder Geburtsurkunde (NUR für Kinder die in den Antrag mit aufgenommen werden). Das Zertifikat darf nicht älter als sechs (6) Monate sein. Die Bescheinigung muss ordnungsgemäß mittels Apostille beglaubigt sein.Die Geburtsurkunde muss nur bei Kindern vorgelegt werden. 

9. Haftungserklärung (ordnungsgemäß notariell beglaubigt). Nur notwendig, wenn der Antrag als Ehepaar/Familie gestellt wird. 

Anmerkung: Soll der Antrag ohne persönliche Anwesenheit des Klienten gestellt werden, muss die Unterschrift auf der Haftungserklärung von einem Notar vor Ort beglaubigt werden und mittels Apostille oder durch das panamaische Konsulat überbeglaubigt werden.

10. Nachweis des Wohnsitzes in Panama: Auszug aus dem Grundbuch der erworbenen Immobilie (siehe Nachweis der Investition). 

Weitere Dokumente - Option 1 Immobilien Investition

11. Bescheinigung der Investition: Bescheinigung der Direktion für Investmentförderung in Panama (Ministerium für Gewerbe und Industrie) über die getätigte Investition in Panama (Mindestsumme der Investition USD$300,000).

12. Auszug aus dem Grundbuch: Auszug aus dem Grundbuch (Öffentliches Register) der erworbenen Immobilie in Panama.

13. Bescheinigung der ANATI (Autoridad Nacional de Titulación de Tierras): Bescheinigung ausgestellt durch die Nationale Behörde für Grundbucheintragungen (ANATI) über den Wert der Immobilie (Mindestsumme der Investition USD$300,000).

14. Kontoauszug oder Bescheinigung der ausländischen Bank: Nachweis dass die Geldmittel für die Investition aus dem Ausland stammen: Bescheinigung bzw. Kontoauszug der ausländischen Bank über die Geldmittel,  ordnungsgemäß von der Bank unterzeichnet und gestempelt. Die Bescheinigung muss mittels Apostille beglaubigt sein.

WICHTIG! Beglaubigungen, Übersetzung und Versand von Dokumenten: 

  1. Alle Dokumente, die NICHT in Panama ausgestellt wurden, müssen ordnungsgemäß beglaubigt werden (durch Apostille oder diplomatische Beglaubigung). 
  2. Alle NICHT auf Spanisch ausgestellten Dokumente müssen von einem zugelassenen Dolmetscher in Panama ins Spanische übersetzt werden (unsere Kanzlei leitet die notwendigen Dokumente an ein Übersetzungsbüro in Panama weiter).
  3. Bitte schicken Sie vorab alle Dokumente zur Prüfung per E-mail (Scan in Farbe) an unsere Kanzlei. Wenn Sie Dokumente nach Panama schicken dann NICHT mit der Post.Alle Dokumente müssen ausschliesslich mit DHL nach Panama geschickt werden. Für den Versand mittels DHL (aus Europa) müssen Sie mit DHL vor Ort telefonisch oder online einen Termin für die Abholung der Dokumente koordinieren!


Foto(s): www.pexels.com


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