Neue BGH-Rechtsprechung: Elternunterhaltsanspruch wird begrenzt

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung vom 12. Dezember 2012 (veröffentlicht am 21.01.2013) den Elternunterhalt begrenzt.

Aufgrund der Aussagen des BGH zum Elternunterhalt aus Taschengeld und bezüglich der Altersvorsorge der Ehegatten, kann sich im Einzelfall der Anspruch auf Unterhalt beim  sogenannten Pflegekostenregressfall verringern.

Der BGH trifft auch im Hinblick auf die Berücksichtigung des Wohnvorteils beim Bewohnen der eigenen Immobilie und bei der Heranziehung von Kapitaleinkünften eine für den Unterhaltspflichtigen günstige Entscheidung.


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