Neue Erkenntnisse der Deutschen Umwelthilfe im Abgasskandal: Studie zeigt deutliche NOx-Grenzwertüberschreitung

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Das Emissions-Kontroll-Institut der Deutschen Umwelthilfe hat in den vergangenen Monaten erneut Abgasmessungen bei Dieselfahrzeugen im realen Straßenbetrieb durchgeführt – mit erstaunlichen Ergebnissen in Form von mehreren Millionen Diesel-Pkw mit eindeutiger Verletzung der Abgasvorschriften und 18-facher Grenzwertüberschreitung.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit neuen Erkenntnissen im Abgasskandal die Position von geschädigten Verbrauchern nochmals verbessert. In den vergangenen Monaten hat die Institution in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI) Abgasmessungen bei Dieselfahrzeugen im realen Straßenbetrieb durchgeführt – mit erstaunlichen Ergebnissen: Mit sinkender Außentemperatur steigen bei einer Vielzahl von Euro 5 und Euro 6 Diesel-Pkw die Emissionen von Stickoxid (NOx) extrem an, heißt es in einer Mitteilung der DUH. Fahrzeuge, die vom zuständigen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als vermeintlich „sauber“ von amtlichen Rückrufen oder Entzug der Betriebserlaubnis verschont wurden, weisen nachweislich illegale Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung auf.

„Die Studie bringt neues Tempo in den Abgasskandal. Vor allem dokumentiert die Deutsche Umwelthilfe die vom Kraftfahrtbundesamt rechtswidrig geduldeten temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen, die gerade im Winterhalbjahr die NOx-Emissionen dramatisch ansteigen lassen. Bei mehreren Millionen Diesel-Pkw mit eindeutiger Verletzung der Abgasvorschriften und 18-facher Grenzwertüberschreitung verzichtet Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer dennoch auf amtliche Rückrufe, kritisiert die DUH“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Laut der DUH-Mitteilung verfügen sämtliche vom DUH-Abgasinstitut EKI getesteten Euro 5-Modelle über einen Partikelfilter und nutzen zur Stickoxidminderung das System der Abgasrückführung. Die getesteten Euro 6-Modelle hätten zusätzlich entweder einen Speicherkat oder einen SCR-Katalysator. Fahrzeuge wie der Audi 5 3.0 TDI Sportback, der Land Rover Range Rover Evoque eD4 oder der VW T5 2.0 TDI California weisen demnach extrem hohe Grenzwertüberschreitungen auf. Für diese Fahrzeuge ist nach wie vor von Seiten des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) keine Maßnahme im Sinne eines verbindlichen Rückrufs vorgesehen. Das dem KBA vorgesetzte Bundesverkehrsministerium nehme die Hersteller nicht in die Pflicht.

Ebenso erschreckend seien die Werte bei einem Euro 6 Volvo XC60 D5 AWD, der bei sinkender Außentemperatur den geltenden NOx-Grenzwert 18,2-fach überschreite. Auch bei einem untersuchten Mercedes C 220 d zeige sich eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung, die zu einer 7,8-fachen Grenzwertüberschreitung führe. Übrigens: Auch bei Fahrzeugen mit der Motorenbaureihe EA288 aus dem VW-Konzern hatte das EKI extrem hohe NOx-Emissionen festgestellt: Der untersuchte Skoda Octavia 1.6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 überschreitet den Grenzwert durchschnittlich um das 4,9-fache. Ähnlich hohe Werte zeigt ein VW Golf GTD 2.0 TDI ABT, der mit durchschnittlich 427 mg/km deutlich den Grenzwert von 80 mg/km überschreitet.

Neben bekannten Abgasskandal-Modellen sind damit auch Fahrzeuge betroffen, die bislang nicht im Fokus standen. „Wenn sich die Erkenntnisse der Deutschen Umwelthilfe weiter fortsetzen, kann das weitere Möglichkeiten für geschädigte Verbraucher eröffnen. Es spricht alles dafür, dass eben nicht nur die Volkswagen AG, die Audi AG, die Porsche AG und die Daimler AG im Abgasskandal stecken, sondern unter Umständen auch Hersteller wie Land Rover und Volvo. Das sollten Dieselhalter unbedingt beobachten“, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Die DUH weist in der Mitteilung nicht nur auf Überschreitung der Abgasnormen hin, sondern auch der klimaschädlichen CO2-Emissionen. So zeigten die Messungen Abweichungen von den Herstellerangaben bis zu 48 Prozent, im „Sportmodus“ sogar bis 61 Prozent. Besonders deutlich werde die Abweichung beim Mercedes E 300 de, einem Plug-In-Hybrid mit einem offiziellen CO2-Ausstoß von nur 36 g/km. Diesen CO2-Ausstoß könne das Fahrzeug aber nur in der ersten Testrunde mit geladenem Akku einhalten. In den weiteren Tests mit leerem Akku stiegen die Emissionen deutlich an und führten zu einer Abweichung von über 300 Prozent, selbst im normalen Fahrmodus. Werde das Fahrzeug im „Sportmodus“ gefahren, stiegen die CO2-Emissionen deutlich an und lägen bis zu 440 Prozent über dem offiziellen Wert.

Weiterhin heißt es: Diese Ergebnisse zeigen nach Einschätzung der DUH mehr als deutlich, dass auch mit Blick auf das klimaschädliche CO2 Real-Messungen im Zulassungsverfahren sowie eine wirksame Marktüberwachung überfällig sind. Messungen des EKI bei Plug-In-Hybriden, die die absurd hohen Abweichungen zwischen Herstellerangaben und Realverbrauch und damit die besonders schädliche Klimawirkung von Plug-In-Hybriden belegen, hatte die DUH bereits im September 2020 vorgestellt.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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