Neuer Bußgeldkatalog teilweise außer Kraft

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Höhere Bußgelder und Fahrverbote teilweise außer Kraft:

Ab dem 28.04.2020 sollten neue Maßstäbe für Verkehrsverstöße gelten. So sind dabei in erster Linie Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit betroffen, genauer gesagt Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften und bis 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaftenm. Betroffenen sollen bei Verstößen empfindlich höhere Bußgelder oder gar ein Fahrverbot auferlegt werden. Letzteres soll schon bei einer Überschnreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 21 km/h innerhalb bzw. 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften gelten. 

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer legte einen entsprechenden Gesetzenstwurf vor, dem der Bundesrat (voreilig) zustimmte.

Der Fehler:

Die von Bundeverkehrsminister Andreas Scheuer gesetzte Prüffrist für seinen Gesetzentwurf war zu kurz bemessen. Zudem fehlt im Entwurf die Angabe der Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der neuen Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (kurz Bußgeldkatalog). Der Bußgelkatalog leidet demnach unter einem Formfehler und ist deswegen teilweise nichtig.

Aktuelle Rechtslage:

Wie nun mit dem Fehler umgehen? Für viele Autofahrer stellt sich die Frage, ob die zugegangenen Anhörungen und Bußgeldbescheide der Polizei wirksam sind. Kurz gesagt: JEIN. Sofern es sich um eine Rechtsfolge handelt, die im Gegensatz zum alten Bußgeldkatralog geändert (verschärft) worden ist (z.B. Geschwindigkeitsverstöße, die schneller als in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegende Lkw, unberechtigte Benutzung einer Rettungsgasse) empfielt es sich, dagegen vorzugehen und gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Wichtig dabei ist die Beachtung der kurzen Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zugang des Bußgeldbescheides.

Erfolgsaussichten:

Von Vorteil ist die Beauftragung eines im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts. Dieser erhält Akteneinsicht in die polizeilichen Ermittlungsunterlagen und kann die Erfolgschancen eines Einspruchs anhand des Akteninhalts (Beweisfotos, Eichscheine, Messprotokoll, Schulungsnachweise der Messbeamten etc.) genau prüfen. Die anfallenden Kosten übernimmt in aller Regel eine Rechtsschutzversicherung.

Haben auch Sie Post vom Polizeipräsidenten oder der Bußgeldstelle erhalten? Gern helfe ich Ihnen weiter. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Mail mit der Anhörung oder dem Bußgeldbescheid. Das Erstgespräch ist bei uns unverbindlich und für Sie kostenlos.


Freundliche Grüße


K.M. Elkurdi, Rechtsanwalt


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