Neuer Rückruf im Dieselskandal: Mercedes-Fahrzeuge der A- und B-Klasse

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Die Daimler AG muss schon wieder zwei Mercedes-Modelle wegen illegaler Abschalteinrichtungen zum Softwareupdate in die Werkstatt schicken: Nach den Rückrufen der Transporter Sprinter, Vito und Viano hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Ende Oktober noch einen weiteren Rückruf von Dieselmodellen der Mercedes A- und B-Klasse angeordnet. Auch in diesen Fahrzeugen müssen unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden. Für betroffene Mercedes-Kunden verbessert ein amtlicher Rückruf die Chance, sich vor Gericht gegen Daimler durchzusetzen. 

Vom Mercedes-Abgasskandal sind deutschlandweit bereits einige Hunderttausend Diesel-Fahrzeuge betroffen – darunter die A-, B-, C-, E- und S-Klasse und die Geländewagen GLC, GLE, ML und G-Klasse. Allein den letzten beiden Monaten hat die Behörde drei Mercedes-Rückrufe veröffentlicht: Bei den Transportern Sprinter, Vito und Viano muss ebenfalls ein Softwareupdate durchgeführt werden, um die Abgasreinigung zu verbessern: Erst am 16. September 2021 wurde der Mercedes-Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018 zurückgerufen und seit dem 1. Oktober ist offiziell klar, dass auch die Modelle Vito und Viano vom Abgasskandal betroffen sind.

Der aktuelle Pflichtrückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vom 29. Oktober 2021, der unter dem Hersteller-Code 5497524 läuft, betrifft Mercedes-Limousinen der A- und B-Klasse der Baujahre 2009 bis 2011. Weltweit müssen 51.156 Fahrzeuge zum Update in die Werkstatt – in Deutschland sind 16.377 A- und B-Klasse-Modelle mit unzureichender Abgasreinigung auf den Straßen unterwegs.

Die Daimler AG verliert im Abgasskandal immer mehr Verfahren

Während Daimler weiterhin die Ansicht vertritt, die beanstandeten Funktionen seien zulässig, sehen das KBA und immer mehr Gerichte das inzwischen anders. Das KBA veröffentlicht wegen der mangelhaften Abgasreinigung in Mercedes-Fahrzeugen einen Rückruf nach dem anderen. Allein im vergangenen Jahr wurden im Diesel-Abgasskandal über 20 Rückrufe zwecks „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen“ bzw. wegen der „unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ angeordnet.

Verschiedene verbotene Abschalteinrichtungen in Mercedes-Fahrzeugen

Laut KBA sind in Mercedes-Modellen mehrere Abschalteinrichtungen verbaut worden. Sie sorgen dafür, dass die gesetzlichen Abgasnormen beim Zulassungstest eingehalten werden. Doch im Straßenbetrieb überschreiten die Diesel-Fahrzeuge die zulässigen Stickoxid-Grenzwerte und verpesten die Umwelt. Die Daimler AG wird daher von immer mehr Richtern zur Zahlung von Schadensersatz wegen sittenwidriger und vorsätzlicher Schädigung seiner Kunden verurteilt. Neben mehreren Landgerichten haben auch mehrere Oberlandesgerichte zugunsten der betrogenen Kläger entschieden: die OLG Naumburg, Köln, Nürnberg und Frankfurt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erachtet das in Daimler-Motoren verbaute Thermofenster als unzulässig und auch der Bundesgerichtshof (BGH) geht davon aus, dass Verbrauchern Schadensersatz zustehen könnten.

Vom Daimler-Dieselskandal betroffen? Jetzt Klage einreichen!

Sind Sie vom Daimler-Dieselskandal betroffen? Dann haben Sie zurzeit beste Chancen, Ihre Ansprüche gegen die Daimler AG durchzusetzen: KBA-Pflichtrückrufe erleichtern es Klägern deutlich, die Richter von der Unrechtmäßigkeit der Abgasmanipulationen in Dieselfahrzeugen zu überzeugen. Der zugesprochene Schadensersatz beträgt bei Mercedes-Fahrzeugen meistens mehrere zehntausend Euro.

Die Kanzlei VON RUEDEN vertritt im Abgasskandal bundesweit über 14.000 Diesel-Fahrer gegen die Autohersteller. Wir haben schon zahlreiche Verfahren gewonnen – auch gegen Daimler. Vom Abgasskandal betroffenen Mercedes-Käufern empfehlen wir, sich baldmöglichst beraten zu lassen – sonst könnte eine Verjährung der Ansprüche drohen. Besitzen Sie ein manipuliertes Dieselfahrzeug? Dann nutzen Sie gern unsere kostenlose Erstberatung. Unsere erfahrenen Abgasexperten prüfen Ihren Fall und klären, ob sich eine Schadensersatzklage für Sie lohnen könnte. Wir sind auch unter der 030 – 200 590 770 und unter info@rueden.de für Sie da. Kontaktieren Sie uns und machen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig mit einer Klage geltend!

Foto(s): Pexels


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