Newsflash - Interssante Entscheidungen aus dem Verkehrsrecht

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Heute habe ich für Sie wieder drei interessante Entscheidungen aus dem Verkehrsrecht herausgesucht. Bitte bedenken Sie beim Lesen: jeder Fall ist individuell zu beurteilen, eine Übertragung der Ergebnisse auf andere Fälle ist nicht immer möglich.

Zeuge erscheint nicht: Ordnungsgeld

Wenn ein zum Gerichtstermin geladener Zeuge unentschuldigt fernbleibt, kann grundsätzlich ein Ordnungsgeld gegen ihn verhängt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Fernbleiben für die Parteien folgenlos geblieben ist, sprich, wenn der Rechtsstreit eh nicht anders ausgegangen wäre. Der Zweck des Ordnungsgeldes liegt nicht in einer Ahndung der „Missachtung des Gerichts", sondern in der Förderung der Aufklärung des Sachverhaltes (OLG Hamm, Beschl. v. 10.8.12; Az.: 20 w 27/12).

Auslandsunfall: Anwendbares Recht

Bei einem Verkehrsunfall im Ausland sind für die Beurteilung der Schuldfrage die am Unfallort geltenden Gesetze maßgebend, auch wenn beide Unfallbeteiligte Deutsche sind. Das LG Kleve (Grenznähe!) entschied dies anlässlich eines Verkehrsunfalls zwischen zwei Deutschen in einem niederländischen Parkhaus (Az.: 5 S 128/11).

Entziehung der Fahrerlaubnis: Absehen vom Regelfall

Von der Entziehung der Fahrerlaubnis nach einem Alkoholverstoß kann abgesehen werden, wenn der Betroffene in zwar kurzer, aber intensiv genutzter Zeit an einer anerkannten Rehabilitationsmaßnahme teilgenommen und sich auch zur späteren Weiterführung einschließlich Urinkontrollen verpflichtet hat (AG Königs Wusterhausen, Urt. v. 13.9.12; Az.: 2-2 Ds 458 Js 33194/12).

Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner betreibt Büros in Berlin, Bielefeld und Oranienburg (Tel. 03301 - 53 63 00).


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