Ob Unternehmens- oder Privatmandat: „Zufriedenheit führt immer zu einem positiven Multiplikator-Effekt“

  • 4 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Marbod Hans: „Zufriedenheit führt immer zu einem positiven Multiplikator-Effekt“
Leah Schmidt anwalt.de-Redaktion

Seit mehr als 17 Jahren berät Rechtsanwalt Marbod Hans von der Kanzlei Rechtsanwälte BAYH & FINGERLE sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in Rechtsfragen. Worin unterscheiden sich die Anforderungen der beiden Zielgruppen? Wie erreicht er seine Klientel? Und welche Rolle spielen dabei sein Anwaltsprofil und sein Kanzleiprofil? Das schildert er im Interview. 

Hat sich die Klientel der Kanzlei BAYH & FINGERLE über die Jahre verändert? 

Die Zeit der Gründung der Kanzlei BAYH & FINGERLE im Jahr 1983 – bis heute am selben Standort im Herzen von Stuttgart an der Königstraße – lässt sich nicht mit der heutigen Zeit vergleichen. Heute sind Hard- und Software selbstverständlich, die damals noch Zukunftsmusik waren. Die Arbeitsgeschwindigkeit an den Gerichten ist schneller geworden, die Kommunikationswege sind rasant geworden. Die Spezialisierung ist im Lauf der Jahre immer wichtiger geworden. Heute geht ohne das Spezialwissen im jeweiligen Referat nichts mehr. So wie unsere Welt im Laufe der Zeit schnelllebiger geworden ist, dürfen auch unsere Mandantinnen und Mandanten eine zügige und juristisch exzellente Bearbeitung ihrer Fälle erwarten. 

Wie meine Kolleginnen und Kollegen auch, bin ich stets bestrebt, in Absprache mit meiner Mandantschaft eine außergerichtliche Lösung zu finden, denn ist ein Fall erst einmal bei Gericht, hat man manches nicht mehr selbst in der Hand, ganz abgesehen von den bei Gericht entstehenden höheren Kosten. Abgesehen von den Fällen, bei denen eine Rechtschutzversicherung besteht, sind die Mandantschaften im Laufe der Zeit auch kostenbewusster geworden. 

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Besteht Ihre Klientel zu gleichen Teilen aus Privatpersonen und Unternehmen? 

Mein persönlicher Mandantenstamm als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht besteht zu etwa 60 Prozent aus Privatmandaten und zu etwa 40 Prozent aus Unternehmensmandaten. 

Und wie sieht es beim Mandanten-Schwerpunkt der Kanzlei aus? 

Eine Besonderheit unserer Kanzlei besteht darin, dass sich eine komplette Abteilung unserer Kanzlei ausschließlich mit der Geltendmachung und Beitreibung von Forderungen von Unternehmensmandaten im Inland, in Europa und im außereuropäischen Raum befasst. Bei den anderen Anwältinnen und Anwälten der Kanzlei hängt es vom jeweiligen Fachanwaltstitel bzw. dem Schwerpunkt des jeweiligen Referats ab, ob sie mehr Privatpersonen oder mehr Unternehmensmandate vertreten. Im Familien- und Erbrecht, im Strafrecht und im Verkehrsrecht betreuen meine Kolleginnen und Kollegen fast nur Privatpersonen, im Arbeitsrecht ist dagegen der Anteil an Unternehmensmandaten etwas höher. 

Welche Strategie verfolgt Ihre Kanzlei bei der Mandantenakquise in den beiden Zielgruppen?  

„Zufriedenheit der Mandantschaft durch unsere Anwalts-Leistung“: Unser Ansporn ist, in jedem Fall eine zufriedene Mandantschaft zu haben, gleich, ob es sich um ein Unternehmens- oder ein Privatmandat handelt. Eine Zufriedenheit führt immer zu einem positiven Multiplikator-Effekt. 

Wie unterscheiden sich Ihrer Erfahrung nach die Anforderungen von B2B- und B2C-Mandanten? 

Aus meiner Berufserfahrung von jetzt auch schon über 17 Jahren heraus würde ich sagen, dass einer Mandantschaft aus dem B2B-Bereich der Weg zum Ziel nicht erläutert zu werden braucht, sondern das Ergebnis wichtig ist. Wurde das Mandat von einer Privatperson erteilt, möchte diese auch den genauen Ablauf zum Ziel erklärt bekommen. Bei der juristischen Bearbeitung der Fälle gibt es keinerlei Unterschiede zwischen dem B2B- und dem B2C-Bereich. 

Neben den persönlichen Anwaltsprofilen besitzt Ihre Kanzlei auch ein Kanzleiprofil. Kontaktieren Unternehmen bzw. Privatpersonen Sie bevorzugt über einen Profiltyp?  

Neue Unternehmen kontaktieren uns im Regelfall über unser Kanzleiprofil. Neue Privatpersonen rufen direkt bei uns an, häufig nachdem sie sich zuvor über das jeweilige Anwaltsprofil informiert haben. 

In welchen Bereichen des Immobilienrechts fragen Unternehmen Sie am häufigsten an? 

Am stärksten werde ich von Unternehmen in Bezug auf Immobilienrecht bei der Gestaltung oder der Überprüfung von Mietverträgen und Kaufverträgen angefragt. 

Wegen welcher rechtlicher Probleme wenden sich Privatpersonen besonders häufig an Sie? 

Bei Privatpersonen ist das Themenfeld auf dem Gebiet des von mir in unserer Stuttgarter Kanzlei-Niederlassung betreuten Miet- und Wohnungseigentumsrechts sehr breit und vielfältig. Seit einiger Zeit liegt allerdings ein Schwerpunkt bei Vermieter-Mandaten auf der Erstellung von Kündigungen wegen Eigenbedarfs und bei Mieter-Mandaten auf der Verteidigung gegen Eigenbedarfskündigungen. Die Zunahme dieser Rechtsfälle lässt sich mit dem immer knapper werdenden Wohnraum in Stuttgart und der Umgebung erklären. 

Sie nutzen sowohl für Ihr persönliches Profil als auch für Ihr Kanzleiprofil das Bewertungssystem auf anwalt.de. Welche Rolle spielen diese Referenzen für Ihre Mandantengewinnung? 

Für mich hat das Bewertungssystem insbesondere bei anwalt.de einen hohen Stellenwert, denn neue Mandantinnen und Mandanten, die nicht bereits auf persönliche Empfehlungen zu uns kommen, wollen sich zuvor im Internet über die Kanzlei und die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei einen Eindruck verschaffen. 

Rechtsanwalt Marbod Hans ist mit seinem Anwaltsprofil und dem Kanzleiprofil seiner Kanzlei Rechtsanwälte BAYH & FINGERLE auf anwalt.de vertreten. Er steht seinen Mandanten als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie im Maklerrecht zur Seite. 

(LES; ZGRA) 

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Foto(s): ©privat/Marbod Hans, ©Pexels/Karolina Grabowska

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