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Oberarmbruch: Schicksal oder Pflegemangel?

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Beim Umsetzen im Krankenzimmer erlitt eine Pflegebedürftige einen Oberarmbruch. Der Armbruch wurde aber erst zwei Tage später diagnostiziert. Die Tochter forderte Schmerzensgeld von der Klinik. War es Schicksal oder ein Pflegefehler, dass eine Frau in einem Klinikum einen Oberarmbruch erlitt? Das musste das Landgericht (LG) Coburg klären. Geklagt hatte die Tochter und Erbin der inzwischen Verstorbenen, die unter einer massiven Osteoporose mit Verminderung der Knochenmasse gelitten hatte.

Beim Umsetzten hatten zwei Pflegekräfte die Mutter gestützt, wobei beim Bewegen ein knackendes Geräusch zu hören war. Das Geräusch soll aber auch schon bei anderen Bewegungsabläufen zu hören gewesen sein. Der Arm wurde sofort untersucht, aber keine Einschränkung der Beweglichkeit festgestellt. Ein Tag später wurde der Arm geröntgt, es war aber kein Bruch zu sehen. Erst am darauffolgenden Tag konnte der Oberarmbruch bei einer Computertomografie diagnostiziert werden.

Die Tochter forderte für den Knochenbruch ihrer Mutter von der Klinik 10.000 Euro Schmerzensgeld. Sie berief sich darauf, dass die Pflegekräfte einen Fehler gemacht haben müssen und die Verletzung nicht auf die Krankheit ihrer Mutter zurückzuführen war.

Zu einem anderen Schluss kam aber das LG und wies die Schadensersatzklage der Tochter ab. Denn der gerichtliche Sachverständige kam zu dem Schluss, dass der Armbruch aufgrund der massiven Osteoporose als schicksalshaft zu beurteilen und nicht auf einen Pflegemangel zurückzuführen war. Auch dass der Bruch erst nach zwei Tagen festgestellt wurde, begründete nach seiner Ansicht keinen Behandlungsfehler vonseiten der Klinik.

(LG Coburg, Urteil v. 07.03.2012, Az.: 13 O 259/10)

(WEL)

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