Offenlegung von Auslandsvermögen spanischer Residenten

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Es gibt eine Nueregelung im spanischen Steuerrecht. Künftig müssen alle Residenten in Spanien (d.h. in Spanien steuerpflichtige Personen) Auslandsvermögen dem Finanzamt mitteilen. Die Informationspflicht umfasst alle Vermögensgegenstände wie Bankkonten, Lebensversicherungen, Aktien, Anteile an Investmentfonds, Immobilien.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit saftigen Strafen rechnen, die Mindeststrafe beläuft sich auf 10.000,- EUR pro zu erklärender Kategorie.

Die Erklärung ist in drei Kategorien unterteilt:

1. Bankguthaben.
2. Lebensversicherungen, Aktien, Fondsbeteiligungen, etc.
3. Immobilien.

Die Erklärungspflicht gilt ab einem Wert von 50.000 Euro. Dieser Grenzwert gilt jeweils für jede einzelne der drei Kategorien. Wenn z.B. die Summe aller Bankkonten den Grenzwert übersteigt, sind sämtliche Konten anzugeben.

Die Erklärung ist immer zwischen dem1. Januar und Ende März für das jeweils vorangegangene Jahr abzugeben.

Ausnahme: Die Erklärung zum Jahr 2012 kann noch bis Ende April 2013 abgegeben werden.


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