Ohne Belehrung müssen Reisende auch keine Frist setzen

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Was war passiert?

Die Klägerin buchte für ihren Ehemann, ihre zwei Kinder und für sich eine Pauschalreise zu einem Gesamtpreis von ca. 5.000,00 Euro. Am Abreisetag war der Rückflug um 20:05 Uhr nach Frankfurt vorgesehen. Die Reisenden erhielten jedoch die Mitteilung, dass aufgrund eines technischen Problems die Startzeit auf 22:40 Uhr verschoben wurde und neuer Zielort des Rückfluges Köln wäre. Von dort hätten die Reisenden dann per Bustransfer nach Frankfurt befördert werden sollen. Damit hätte sich die tatsächliche Ankunftsverspätung in Frankfurt auf rund 6,5 Stunden summiert.

Die Klägerin und ihre Familie buchten auf diese Ankündigung hin und ohne weitere Rücksprache einen Ersatzflug für denselben Abend bei einer anderen Fluggesellschaft nach Frankfurt. Die dadurch entstandenen Mehrkosten in Höhe von ca. 1.250,00 Euro sind im Anschluss geltend gemacht worden. Der Reiseveranstalter zahlte nicht und bekam auch vor dem Amtsgericht sowie in der Berufung vor dem Landgericht recht. Erst die Revision vor dem Bundesgerichtshof gab den Reisenden recht.

Hinweis ist notwendig

Mit Urteil vom 3. Juli 2018, Aktenzeichen X ZR 96/17, gab der Bundesgerichtshof den Reisenden recht. Weitere Informationen und den vollständigen Beitrag erhalten Sie direkt auf unserer Internetseite: https://www.karimi.legal/2019/11/ohne-belehrung-muessen-reisende-auch-keine-frist-setzen/.

Beratung

Für weitere Fragen im Reiserecht stehen wir in der Kanzlei karimi RECHTSANWÄLTE Ihnen gern zu Verfügung. Wenn Sie eine kurzfristige Beratung wünschen, können Sie eine verbindliche Erstberatung gerne direkt über unser Partner-Portal (https://bit.ly/2m4iW5z) bestellen, wir rufen Sie dann schnellstmöglich zurück.

Ihr

Rechtsanwalt Karimi


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