OLG Köln: „Frühestens“ in der Widerrufsbelehrung ist keine konkrete Angabe

  • 1 Minuten Lesezeit

Das „ewige Widerrufsrecht“ ist zum 21. Juni 2016 „Geschichte“, aber bis dahin bleibt es in den Schlagzeilen. Immer mehr Urteile bestätigen das Widerrufsrecht und verpflichten Banken, ihre Kunden aus ungünstigen Finanzierungen zu entlassen. Das Oberlandesgericht Köln hat jetzt mit einem weiteren Urteil Verbraucherrechte gestärkt (Urteil vom 6. November 2015, Az.: 13 U 113/15).

Das Gericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz: Das Landgericht Aachen hatte die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs mit Hinweis auf fehlerhafte Formulierungen in der Belehrung bestätigt. Wie in tausenden weiteren Fällen auch, erfüllte die Widerrufsbelehrung nicht die notwendigen Erfordernisse – auch wies sie unklare Klauseln auf. Die Angaben zum Beginn des Fristablaufs erfüllten nicht die Anforderungen, die der BGH für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bereits 2002 formuliert hatte. 

Rechtsanwalt Ralf Buerger aus Hagen: „Wenn sich das Wörtchen ‚frühestens‘ in der Belehrung findet, kann mit großer Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Verträge widerrufbar sind! Auch die Fußnote ‚Bitte Frist im Einzelfall prüfen‘ ist eine erkennbare Abweichung von der Musterwiderrufsbelehrung!“

Buerger empfiehlt, auch Widerrufsbelehrungen prüfen zu lassen, die nicht so offensichtlich Fehler aufweisen: „Über 80 % aller bislang von uns geprüften Belehrungen wiesen Fehler auf, die einen Widerruf möglich machen!“ Die Hagener Kanzlei prüft Widerrufsbelehrungen kostenlos. Allerdings müssen sich Verbraucher etwas beeilen: Der Widerruf muss per Einschreiben bis zum 21. Juni 2016 bei der Bank eingegangen sein. Um den Anspruch durchzusetzen, ist dann wieder genügend Zeit.

Rechtsanwalt Ralf Buerger bietet Unentschlossenen noch Informationsmöglichkeiten an. Die Veranstaltungen sind kostenlos, um Anmeldung wird gebeten.

Anmeldungen unter http://www.jetzt-widerrufen.de/Veranstaltungen. Hier die Termine:

  • 31.03.2016 – 18:00 Uhr, Hagen
  • 07.04.2016 – 18:00 Uhr, Hagen
  • 14.04.2016 – 18:00 Uhr, Hagen
  • 21.04.2016 – 18:00 Uhr, Hagen

Buerger, Schmaltz Partnergesellschaft

Rechtsanwalt und Steuerberater

Fax: 02331/961 601

www.anwalt4you.net


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt und Notar Ralf Buerger

Beiträge zum Thema