OLG Nürnberg: Thermofenster ist unzulässige Abschalteinrichtung!

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Im Rahmen des Diesel-Abgasskandals wurde bereits von einigen Gerichten die Frage beantwortet, ob das Thermofenster, welches von vielen Automobilherstellern zur Abgasrückführung genutzt wird, eine unzulässige Abschalteinrichtung und damit eine Abgas-Manipulation darstellt.

Nun hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit seinem Hinweisbeschluss vom 02.08.2021 (Az.: 12 U 4671/19) darauf hingewiesen, dass mit dem Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung gegeben ist. Einem Urteil zulasten der VW-AG steht damit nun nichts mehr im Wege.

Regelmäßig werden Thermofenster von einer Reihe von Automobilherstellern genutzt, um die Abgasreinigung zu regeln. Dabei werden entstandene Abgase teilweise zu der Verbrennung des Motors geleitet, um folglich die Stickoxidemission zu verringern. Bei kühlen Außentemperaturen wird die Ableitung in die Verbrennung des Motors reduziert, wodurch der Emissionsausstoß steigt.


Thermofester führt zu Mangelhaftigkeit der Fahrzeuge 

Das OLG Nürnberg macht mit seinem Hinweisbeschluss deutlich, dass das Thermofester eine Abgas-Manipulation darstellt und die Fahrzeuge dadurch unter einem Mangel nach § 434 BGB leiden. Der Ansicht des Gerichts nach, haben die betroffenen Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

In der Begründung zu dieser Entscheidung verweist das OLG auf einen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 17.12.2020 (Az.: C-693/18). Danach sind Abschalteinrichtungen, die die Emissionen im Straßenverkehr im Vergleich zum Prüfmodus ansteigen lassen, als unzulässig gewertet worden.

Ausgenommen von dieser Wertung sind Maßnahmen, die dem Schutze des Motors vor Beschädigungen dienen. Darunter fallen jedoch keine Maßnahmen, die den Motor lediglich vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen.

Danach sei auch das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung.


Ausschlaggebend ist Diesel-Motor EA288 

In dem Verfahren vor dem OLG Nürnberg wird über das Thermofenster eines VW-Diesel Fahrzeugs mit dem Motortyp EA288 verhandelt. Dabei handelt es sich um den Nachfolger des Skandal-Diesel-Motors EA189. Beide Motortypen sind nicht bloß in VW-Fahrzeugen, sondern vielmehr auch in Fahrzeugen bis 2 Liter Hubraum der Marken Audi, Seat und Skoda verbaut.

Im Rahmen des Dieselskandals haben sowohl Landgerichte, wie auch die Oberlandesgerichte Naumburg und Köln, den Automobilhersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung am EA288 Motor bereits mehrfach zu Schadensersatzzahlungen verurteilt. Auch die Oberlandesgerichte Oldenburg und Düsseldorf kündigten ein verbraucherfreundliches Urteil zulasten der VW-AG bereits an.

Auch nutzen andere Automobilhersteller, wie Daimler, das Thermofenster, sodass auch die betroffenen Mercedes-Modelle nicht von einer Abgas-Manipulation freizusprechen sein könnten. Auch hier können die Chancen auf ein erfolgreiches Verfahren und damit auf Schadensersatz für betroffene Käufer deutlich steigen.

Der Diesel-Abgasskandal hat sein Ende also noch lange nicht gefunden und findet mit den Urteilen zum EA288 einen weiteren Meilenstein für die Verbraucher.


Kostenlose Überprüfung Ihrer Schadensersatzansprüche

Betroffene Kunden, in deren Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut ist, können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie überprüfen möchten, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und welche Ansprüche Sie haben, nutzen Sie gerne unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung über unser Kontaktformular. Ebenso ist täglich eine telefonische Kontaktaufnahme unter 0221 67 77 00 55 möglich. Als im Dieselskandal erfahrene Verbraucherkanzlei unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.



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