Online Banking Betrug - DKB AG

  • 3 Minuten Lesezeit

Mich erreichen aktuell eine Vielzahl von Nachrichten von Betroffenen eines Online Banking Betrugs. 

Die unberechtigten Abbuchungen von Konten, geführt bei der DKB AG, erfolgten im November und Dezember 2022. Auffällig ist, dass der Ablauf in der Regel ähnlich war und die Reaktion der DKB AG bedauerlicherweise ebenfalls.

Berichtet wird mir meistens von mehreren Abbuchungen hintereinander, in kurzer zeitlicher Abfolge, stets im vier bis fünfstelligen Bereich und zwar nach (oft mehrfach hintereinander erfolgender) Änderung der hinterlegten Mobilgerätdaten. Wenn die Kontoinhaber dann bemerken, dass auf Ihrem Konto Abläufe stattfinden, die sie selbst nicht in Gang gesetzt haben, wurde die DKB AG sowohl per Mail als auch per Telefon stets sofort kontaktiert und davon in Kenntnis gesetzt, dass die Abbuchungen gerade nicht mit Zustimmung des Kontoinhabers erfolgt sind. 

Die Mitarbeiter am Servicetelefon versichern, dass "man" sich um die Angelegenheit kümmern werde. 

Und dann beginnt die Zeit des Wartens und einer Vielzahl von Anrufen und Anfragen per Mails, die entweder nicht beantwortet werden, oder der jeweilige Service Mitarbeiter am Telefon teilt immer wieder mit, dass keine Auskunft möglich sei. Zu einem Ansprechpartner, der in der Lage ist Auskunft zu geben, gelangen die Bankkunden - nach meiner Erfahrung - nicht.

Die OVB online hat berichtet:

https://www.ovb-online.de/rosenheim/kolbermoor/kolbermoor-nach-dubiosen-abbuchungen-erhaelt-bankkunde-keine-auskunft-92006451.html

Fakt ist, dass die Kunden (offenbar Mehrzahl) keine Auskunft bekommen. Das Konto ist bis zu 7/ 8 Wochen gesperrt, denn auch zwischenzeitlich werden nach den Berichten von Betroffenen keine neuen Zugangsdaten per Post versendet. Und das scheint die DKB AG auch nicht irgendwie komisch zu finden. Wer nicht über mehrere Konten mit Geld verfügt hat da vielleicht ein kleines Problem (?!). Auf Nachfragen bittet die Bank mit automatisierten Mails um "etwas Geduld".

Wer sich nun voller Hoffnung geduldet hat, wird dann letztlich oftmals doch enttäuscht. Denn obwohl ausdrücklich (teils sogar am gleichen Tag der Abbuchung) der Kontobewegung widersprochen wurde, kann man dem Kontoauszug dann genau die weiterhin bestehende Abbuchung entnehmen. 

https://www.ovb-online.de/rosenheim/kolbermoor/kolbermoor-nach-wochen-der-ungewissheit-kann-dkb-kunde-nach-betrugsfaellen-wieder-auf-konto-zugreifen-92021592.html?cua_uuid=663b498e-20cb-ebe2-13f1-ce12484df796&utm_source=OVB_paywall_d1&utm_medium=OVB_overlay_anmelden_d1&utm_campaign=OVB_onlineabo_desktop&utm_term=92021592&utm_content=kolbermoor-nach-wochen-der-ungewissheit-kann-dkb-kunde-nach-betrugsfaellen-wieder-auf-konto-zugreifen&_gl=1*gqmb1f*_ga*MTUzMzAyNjEwMi4xNjczNzc5MDE4*_ga_ZD1XKXY4VD*MTY3Mzc3OTAxNy4xLjEuMTY3Mzc3OTA1MS4wLjAuMA..&_=rT5320pZ1I

Die DKB AG erklärt in dem lang ersehnten Aufklärungsschreiben dann dem Bankkunden, wie die Abbuchungen über mehrfache Änderungen von Mobilgeräten - innerhalb von oftmals 2 Tagen - und diversen TAN Abfragen autorisiert wurden, und ja letztlich auch vom Kunden durchgeführt worden sein. 

So erklärt die DKB AG in einem Schreiben das ich erhielt:

"Da unser Kunde die TAN geheim halten und vor dem Zugriff Dritter schützen müssen, durften wir davon ausgehen, dass sowohl die Hinterlegung einer neuen Mobilfunknummer als auch die Aktivierung der TAN2go-App auf dem neuen Gerät durch ihn selbst erfolgte und es sich entsprechend um seine Mobilfunknummer und auch sein Endgerät handelte, anhand dessen wir ihn zukünftig authentifizieren können (Besitzelement)."

Diese Ausführungen sind für den Betroffenen insoweit irritierend, da in den maßgeblichen Fällen die Änderungen der Mobilfunknummern stets im Zusammenhang mit dem kompletten "leer räumen" des Kontos oder zumindest mit einer Vielzahl von kurz hintereinander geschalteten dubiosen Überweisungen über mehrere tausende EUR einhergehen. 

Nach meiner Auffassung muss in diesem Kontext das Ändern der Mobilgerätdaten und die Aktivierung von TANs, auf einem neuen Gerät, durchaus einen Verdacht von unautorisierten Vorgängen bei der Bank begründen. Dies wiederum müsste eine Nachfragepflicht der Bank auslösen, bevor die Abbuchungen raus gehen. Sofern dies nicht erfolgt ist, und der Bankkunde nicht grob fahrlässig einem Dritten Zugang zu seinem Konto gewährt hat, ist die Bank in Haftung zu nehmen.

Zuletzt hat der Münchner Merkur über einen meiner betroffenen Mandanten berichtet:

https://www.merkur.de/bayern/klage-konto-abgeraeumt-bank-dkb-oberbayer-betrug-online-banking-92027623.html


Foto(s): Janett Moll

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Janett Moll

Beiträge zum Thema