Online-Glücksspiel: Spieler bekommt rund 171.000 Euro zurück

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Ein Mandant der HFS-Rechtsanwälte bekommt genau 171.084 Euro von Electraworks.Ltd. zurückgezahlt. Er hatte auf den Seiten bwin.com und premium.com zwischen 2013 und 2015 an Slots gespielt. Für diesen Zeitraum hatte der Betreiber von Online-Glücksspielseiten aber keine gültige Lizenz. Nun bekommt er seine Spielverluste zurück. So hat es das Landgericht Schwerin im April entschieden. 


Spannend an diesem Fall ist außerdem, dass der Spieler aus Mecklenburg-Vorpommern bei den AGBs ein Häkchen gesetzt hatte. In diesen stand nämlich, dass eine Nutzung des Services nur erlaubt sei wenn:


...Sie 18 Jahre alt sind (…) und wenn Ihnen diese Nutzung laut geltendem Recht in Ihrem Land erlaubt ist. Sie bestätigen hiermit, dass Sie unsere Dienste nicht von den Vereinigten Staaten, Polen oder den deutschen Bundesländern Sachsen, Baden-Württemberg oder Hessen oder einem anderen Gebiet aus nutzen, in dem es zum Zeitpunkt der Bezahlung eines Einsatzes oder der Teilnahme an einem Spiel nicht rechtmäßig ist, Online-Glücksspiele zu spielen (…) 


Trotzdem hätte der Spieler nicht vermutet, dass Online-Glücksspiel in seinem Bundesland verboten sein könnte. Laut eigener Aussage hat er davon nämlich erst im Jahr 2021 erfahren und bald darauf geklagt.


Illegales Online-Glücksspiel: Verantwortung auf Spieler abwälzen funktioniert nicht


Mit dieser Regelung scheinen Anbieter von Online-Glücksspielen die Verantwortung für die Nutzung ihrer illegalen Angebote abwälzen zu wollen. Beim Landgericht Schwerin hat das nicht funktioniert. Dieses ist nämlich der Meinung, dass es sich aus diesen AGBs nicht eindeutig ergebe, dass Glücksspiel in Mecklenburg-Vorpommern nicht erlaubt gewesen ist. Da Länder wie die Vereinigten Staaten, Polen oder die deutschen Bundesländer Sachsen und Baden-Württemberg aufgezählt wurden, lasse dies sogar den Umkehrschluss zu, dass Online-Glücksspiel im betreffenden Bundesland zulässig sei.

„Daher hat sich der Kläger auch nicht besserer Einsicht leichtfertig verschlossen“, so das Gericht. Außerdem habe sich der Angeklagte die Teilnahme am Online-Glücksspiel nicht „erschlichen“. Der Zugang zur Teilnahme war schließlich recht uneingeschränkt.


Spielverluste aus den vergangenen 10 Jahren zurückholen

Bemerkenswert ist außerdem, dass der Spieler nun Verluste zurückbekommt, die mehr als zehn Jahre zurückliegen. Denn das Landgericht sah kein Problem in einer Verjährung der Ansprüche. Die Rechtsprechung nimmt also inzwischen überwiegend eine zehnjährige Verjährung an, so dass nicht nur Verluste aus den vergangenen drei Jahren geltend gemacht werden können, sondern sogar aus den letzten zehn Jahren.


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Foto(s): Pond5

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