„Online-Scheidung“ – ja bitte !

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Der Wille zur Ehescheidung gefasst?

Sie haben sich getrennt und der nächste Schritt der Ehescheidung steht an. 

Ohne Anwalt geht es nicht, denn die Scheidung muss beim zuständigen Familiengericht für Sie eingereicht werden. Hier besteht sog. Anwaltszwang! 

Als Rechtsanwalt berate Sie im Vorfeld über die Folgesachen einer Scheidung und weise daraufhin, welche Aspekte im Rahmen Ihres Scheidungsverfahrens ggf. (noch) zu klären sind.

2. Kann ich mich „online“ scheiden lassen? Nein!

Eine Online-Scheidung gibt es nicht! Die Eheleute müssen persönlich beim Scheidungstermin (mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht) erscheinen.

3. ABER: Sie können Ihre Scheidung online in die Wege leiten! 

Das spart vor allem viel Zeit, weil Sie keine Kanzlei aufsuchen müssen. Auch wenn Sie im Ausland leben und in Deutschland das Ehescheidungsverfahren einleiten wollen, sparen Sie zudem noch Reisekosten.

4. Unsere Lösung: Ist Ihr Scheidungsglück.de

Wir haben Scheidungsglück.de entwickelt, bei der Sie einen Fragebogen mit Ihren relevanten Daten zur Scheidung ausfüllen können. Darin übersenden Sie uns Ihre Heiratsurkunde, ggf. die Geburtsurkunden Ihrer Kinder sowie unsere Vollmacht. Der Scheidungsantrag wird sodann automatisch gefertigt und elektronisch an das zuständige Familiengericht gesandt. 

Im Anschluss zahlen Sie den Gerichtskostenvorschuss, der Scheidungsantrag wird dem Ehepartner*in zugesandt und ggf. überreicht das Gericht einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. 

Das Gericht legt dann, wenn der Versorgungsausgleich geklärt ist, einen Scheidungstermin fest, zu welchem die Ehepartner*innen persönlich erscheinen müssen.

Weitere Informationen hierzu und zur Scheidung im Allgemeinen, sowie die Möglichkeit für eine Online-Scheidung finden Sie auf www.scheidungsglück.de.

5. In welchen Fällen ist die Onlinescheidung sinnvoll?

Ganz klar kommt eine Einleitung eines Scheidungsverfahrens auf diesem Wege nicht in Betracht, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner zerstritten und zudem noch schwierige juristische Fragen zu klären haben. Hier bedarf es einer dringenden Beratung durch Rechtsanwalt*innen. 

Leben Sie dagegen schon seit mindestens einem Jahr getrennt und haben Sie darüber hinaus keinen weiteren Klärungsbedarf oder Sie haben schon weitestgehend miteinander „alles“ besprochen, dann steht Ihnen der Weg zu einer Online-Scheidung offen.

Bei Streitigkeiten über z.B. Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Ehewohnung, Hausrat oder Zugewinn kann eine einvernehmliche Scheidung nicht erfolgen, es sei denn Sie haben Ihre Streitigkeiten vorab klären können. 

In jedem Falle sollten Sie bei der Online-Scheidung über die „Folgen“ einer Scheidung informiert und sich darüber klar sein, wie Sie damit auch in Zukunft umgehen können und wollen.

6. Kann man sich auch nur mit einem Anwalt scheiden lassen?

Im Idealfall handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, in diesem Fall ist ggf. auch nur ein Rechtsanwalt notwendig.

Somit können Sie sich die Kosten eines zweiten Rechtsanwalts nämlich sparen. Es reicht daher vollkommen aus, wenn der Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt eingereicht und nur der oder die Antragsteller*in beim Scheidungstermin vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten wird. Der andere Ehegatte nötigt sodann keinen eigenen Rechtsanwalt. 

7. Ist eine „Online-Scheidung“ kostengünstiger?

Die Kosten der Ehescheidung in Deutschland richten sich für alle Rechtsanwälte ausnahmslos nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach muss sich jeder Anwalt halten. Die Kosten der Ehescheidung werden nach dem sog. Gegenstandswert berechnet und dieser ergibt sich aus dem Gesetz. Das Gericht setzt am Ende des Verfahrens diesen Wert verbindlich fest. 

Kosten können nämlich dann eingespart werden, wenn Sie es mit einem Rechtsanwalt und Ihrem Ehepartner*in schaffen, hinsichtlich der zu regelnden Angelegenheiten einvernehmliche Regelungen zu treffen. Sprechen Sie uns an! 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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