Online Scheidung

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Eine Scheidung, bei der Sie alles online erledigen können, gibt es in Deutschland nicht. Der Gesetzgeber will, dass bei einer Scheidung beide Eheleute vor Gericht erscheinen. Dort werden beide Eheleute vom Richter bzw. der Richterin persönlich gefragt, ob sie sich scheiden lassen wollen. Ein einfaches "Ja" als Antwort reicht. Es muss also auch keine Erklärung abgegeben werden, warum Sie sich scheiden lassen wollen.

Im Vorfeld dieses Termins vor Gericht können Sie aber viel online erledigen, z. B. einen Scheidungsanwalt aussuchen und Unterlagen per Mail an Ihren Rechtsanwalt verschicken. Manche Unterlagen können Sie nicht per Mail schicken, z. B. die Heiratsurkunde. Sie muss im Original bei Gericht eingereicht werden und deswegen im Original an Ihren Rechtsanwalt verschickt werden. Dafür gibt es aber noch die gute alte Post. 

Im Scheidungsverfahren wird dann von Amts wegen der sog. Versorgungsausgleich durchgeführt. Beim Versorgungsausgleich werden die Rentenansprüche, die während der Ehezeit von beiden Eheleuten erworben wurden, jeweils hälftig geteilt. Ausnahme: es liegt ein Sonderfall vor, z. B. kurze Dauer der Ehe (weniger als 3 Jahre) oder ein sonstiger Grund, weshalb der Versorgungsausgleich "ungerecht" (das Gesetz nennt das "unbillig") wäre.

Für die Scheidung brauchen Sie einen Rechtsanwalt, um den Antrag auf Scheidung bei Gericht einzureichen. Die Eheleute haben aber die Möglichkeit, sich im Vorfeld auf einen Rechtsanwalt zu einigen. Der anwaltlich vertretene Ehepartner bzw. sein Rechtsanwalt stellt den Antrag auf Scheidung, der andere Ehepartner stimmt dem zu. Diese Zustimmung ist auch ohne Rechtsanwalt möglich. Damit sparen Sie bares Geld

Noch Fragen? Ich bin gerne für Sie da. 


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