Opel: Widerspruch gegen Rückruf vom Verwaltungsgericht abgelehnt

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Opel hat Widerspruch gegen den vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Rückruf eingelegt und vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein eine Niederlage kassiert. Das Gericht hat am 9. November 2018 einen Eilantrag von Opel gegen den Rückruf abgelehnt.

Zur Erinnerung: Das KBA hatte mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 den Rückruf für den Opel Insignia und Opel Cascada mit 2-Liter-Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 6 sowie den Opel Zafira mit 1,6-Liter und 2-Liter-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 aus den Modelljahren 2013 bis 2016 angeordnet, weil es in den Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt hatte, die zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxiden im regulären Straßenverkehr führen kann. Eine bereits laufende freiwillige Rückrufaktion zur Nachbesserung von Opel hielt die Behörde nicht für ausreichend, da das Software-Update für mehrere tausend Fahrzeuge noch aussteht.

Gegen die Anordnung des KBA hat Opel Widerspruch erhoben. Den Eilantrag hat die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts nun abgelehnt. Die Anordnung des KBA dürfe bereits jetzt durchgesetzt werden, weil schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Auffassung des KBA zutreffend ist. Der von Opel geltend gemachte Reputationsschaden sei aufgrund des Einbaus einer wohl unzureichenden Technik bereits eingetreten, teilte das Verwaltungsgericht mit. Das öffentliche Interesse an der Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge überwiege, so die Kammer.

Das VG Schleswig hat den verpflichtenden Rückruf des KBA zunächst vorläufig geprüft, die Rechtslage aber noch nicht abschließend beurteilt. Eine abschließende Entscheidung wird es erst im Hauptsacheverfahren geben. „Da das Verwaltungsgericht nach eigenen Angaben schwerwiegende Anhaltspunkte für eine unzulässige Abschalteinrichtung sieht, dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass Opel diesen Vorwurf entkräften kann“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Hat Opel eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, können geschädigte Käufer ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Die Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal zeigen, dass gute Chancen bestehen, diese Forderungen durchsetzen zu können. 

Angesichts von Wertverlust und drohenden Fahrverboten kann auch der Widerruf der Autofinanzierung eine Alternative sein, um die Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen. „Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ob Abgaswerte manipuliert wurden oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt beim Widerruf keine Rolle“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage.



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