ottarspace – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Internethandelsplattform ottarspace bietet unter der Domain ottarspace.com auf ihrer Homepage unterschiedlichste Handelsgeschäfte im Bereich des Forex-Handels, sowie im Bereich des Kryptowährungshandels an.

Laut dem Internetauftritt hat die Firma in Berlin, Deutschland, ihren Sitz, wobei eine genauere Adresse im Rahmen des Homepageauftritts nicht benannt wird.

Von einer Kapitalanlage kann man Anlegern nur dringend abraten, da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen die Betreibergesellschaft der Handelsplattform ottarspace.com, eine Firma Ottar Space Ltd., ermittelt und vor der Webseite ottarspace.com warnt. Laut BaFin – dies ist die für Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde – betreibt die angeblich in Berlin ansässige Ottar Space Ltd. ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie an, für Anlegerinnen und Anleger mit Aktien, ETFs, Währungen und Kryptowährungen zu handeln.

Laut der Pressemitteilung der BaFin handeln die Firmen ottarspace / Ottar Space Ltd. folglich unerlaubt und ungenehmigt und verstoßen damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Die Erfahrungen unserer Kanzlei mit einer Vielzahl von unregulierten Firmen zeigt, dass Anleger mit entsprechenden Firmen nur Schwierigkeiten haben und es nicht ausgeschlossen werden kann, dass entsprechende Firmen auch betrügerisch agieren. Meist gibt es mit solchen Firmen Probleme bei der Auszahlung von Guthaben.

Unabhängig davon benennt die Firma ottarspace auf ihrer Homepage keine genaue Adresse, unter der sie in Berlin eine Niederlassung betreiben will. Auch dies ist negativ.

Schließlich fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die verantwortlichen Personen der Firma ottarspace sind.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform ottarspace investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Engelhard

Beiträge zum Thema