Patientenverfügung in der Corona-Pandemie

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Viele fragen sich angesichts der aktuellen Corona-Pandemie, wie wichtig eine Patientenverfügung ist. 

Manche überlegen vielleicht auch, in die bereits erstellte Patientenverfügung konkrete Bestimmungen für den Fall aufzunehmen, dass die medizinische Behandlung bei einer Covid19 - Erkrankung erforderlich werden sollte. An dieser Stelle möchte ich daher die folgenden allgemeinen Informationen zu Patientenverfügungen geben: 

Was ist überhaupt eine Patientenverfügung und wann braucht man sie?

In einer Patientenverfügung kann schriftlich für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festgelegt werden, ob und wie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden soll. Die sog. Patientenverfügung bestimmt demnach, ob eine volljährige Person in konkrete, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen hinsichtlich des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt. Hierzu zählt auch insbesondere die Darstellung eigener Vorstellungen hinsichtlich der Bestimmung von Leben und Sterben. Dieses Selbstbestimmungsrecht, welches durch die Patientenverfügung ausgestaltet wird, dient auch der Einflussnahme auf spätere ärztliche Behandlungen und Eingriffe, wenn zu diesem Zeitpunkt der Betroffene selbst aus gesundheitlichen Gründen seinen eigenen Willen nicht mehr kund tun kann.

Wann und wo wird die Patientenverfügung eingesetzt?

Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Ärzte und medizinische Fachkräfte.

Sich mit Fragen wie Krankheit, Leiden und auch Sterben auseinanderzusetzen, ist nicht einfach. Dennoch sollte man gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie, der viele kurzfristige existentielle Entscheidungen abverlangt wird, auch berücksichtigen, dass die Ärzte viele Notfallentscheidungen aber auch schnelle pragmatische Entscheidungen treffen müssen. Da kann das Vorliegen einer Patientenverfügung, in der man die Verantwortung für die Folgen des ärztlichen Handelns durch Selbstbestimmung mehr oder weniger selbst übernimmt, hilfreich und notwendig sein.

Mit einer Patientenverfügung kann man festlegen, wie man medizinisch behandelt und betreut werden möchte, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann. 

Liegt bereits eine schwere Erkrankung vor, empfiehlt es sich, die Patientenverfügung vor allem auf die konkrete Krankheitssituation zu beziehen. 

Allerdings muss man sich auch über die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen im Klaren sein.

Unabhängig von der aktuell vorliegenden Pandemie - Situation handelt es sich bei der Frage, ob eine Patientenverfügung erstellt wird, immer um eine höchstpersönlich nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu treffende Entscheidung. 

Wer benötigt eine Patientenverfügung?

Die Frage ist ganz einfach beantworten:

  • Jeder, der für den Fall, dass er selbst nicht mehr in der Lage ist, eigenverantwortlich und selbstbestimmt in eigenen gesundheitlichen Angelegenheiten Entscheidungen zutreffen, vorsorgen möchte.
  • Jeder, der dokumentieren möchte, wie er medizinisch behandelt werden will, wenn er nicht mehr selbst handeln und für sich sprechen kann. 

Auch im Hinblick auf die mit der Covid-19-Pandemie verbundenen Gesundheitsrisiken sollte man überlegen, inwieweit eine Patientenverfügung für die eigene persönliche Lebenssituation ratsam oder sogar unabdingbar ist.

Was ist zu beachten

In der Patientenverfügung ist genau zu bezeichnen, ob in eine indizierte ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung eingewilligt oder diese abgelehnt wird und welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen und worauf verzichtet werden soll.

Wichtig zu wisse

Die Ärztin oder der Arzt, aber auch alle anderen Personen, die mit Ihrer medizinischen Behandlung befasst sind, also etwa Krankenhaus- und Pflegepersonal, müssen eine derart verbindliche Patientenverfügung beachten.

Gültigkeit

Eine errichtete Patientenverfügung hat Bindungswirkung. Sie ist jedoch jederzeit widerruflich oder abänderbar.

Generell gilt zudem, dass man die eigene Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen daraufhin überprüfen sollte, ob man die darin vorgenommenen Erklärungen so beibehalten oder an die aktuelle Situation anpassen möchte.

Rechtswirksamkeit und Verbindlichkeit

Es gibt in der Praxis, vor allem in Internet eine große Anzahl von Beispielen und Mustern für Patientenverfügungen, die jedoch nicht immer den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um Wirksamkeit zu entfalten. Sie können zu Auslegungsfragen und Entscheidungsschwierigkeiten führen und im schlimmsten Fall nicht anwendbar sein.

Viele sind verunsichert, welche Vorlagen oder Muster sie verwenden können und ob überhaupt die Verwendung eines Musters sinnvoll ist und die gewählte Vorlage im konkreten Fall anerkannt wird. 

In einer Patientenverfügung werden individuelle Bedürfnisse und Wertvorstellungen zum Ausdruck gebracht und in einer gesetzeskonformen Erklärung niedergeschrieben, die für jedermann verbindlich ist. 

Sie muss als Dokument dem Verfasser zugeordnet werden können, mindestens mit Unterschrift und Datum versehen sein und sollte regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden. 

Es sollte zudem eine Vertrauensperson bestimmt werden, die im Zweifelsfall dafür Sorge trägt, dass dem in der Patientenverfügung festgelegten Willen entsprochen wird. 

Besteht im konkreten Fall der Wille, die eigene Patientenverfügung um einen konkreten Passus für den Fall einer Erkrankung an dem Covid-19-Virus zu ergänzen, oder soll anlässlich der derzeitigen Situation eine Patientenverfügung erstellt werden, ist es ratsam, sich vorher gut zu informieren und ggf. rechtlichen Rat einzuholen.

Man sollte bei einer solchen wichtigen Entscheidung über sein eigenes Leben den Gang zu einem Anwalt nicht scheuen. Derartige Beratungsgespräche können heutzutage auch telefonisch oder online erfolgen, um der derzeitigen Kontaktsperre oder einem Ausgangsverbot Rechnung zu tragen.

Mittlerweile übernehmen viele Rechtsschutzversicherungen die Kosten für eine Erstberatung oder sogar die Erstellung einer Patientenverfügung im Rahmen einer Vorsorgevollmacht.

Soweit Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich unverbindlich telefonisch oder per E-Mail an die Anwaltskanzlei Alina Miethling oder schreiben uns eine Nachricht.

Bleiben Sie gesund.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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