Personenschaden im Urlaub in den USA? – WAS NUN?

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Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihren Urlaub in den USA sehr sorgfältig geplant und es war schon immer ihr Traum amerikanischen Boden zu betreten. Doch leider wurde Ihr ersehnter Urlaub ohne Ihr Verschulden unterbrochen, weil Sie einen Personenschaden im Urlaub erlitten haben. – Was sollte man nun tun?

Die Vereinigten Staaten haben eine umfangreiche Tourismusindustrie. Laut dem U.S. National Travel & Tourism Office in 2019 werden die 10 internationalen Spitzenherkunftsmärkte in den USA für die Jahre 2019 – 2024, folgende Länder sein:

  1. Kanada,
  2. Mexiko,
  3. Großbritannien,
  4. Japan,
  5. China,
  6. Südkorea,
  7. Brasilien,
  8. Deutschland,
  9. Frankreich, und
  10. Indien

Wenn internationale Besucher aus diesen und anderen Ländern Körperverletzungen und Personenschäden im Urlaub in den USA erleiden, wissen die meisten nicht, was zu tun ist. Stattdessen kehren sie nach Hause zurück und unternehmen diesbezüglich gar nichts oder nicht ausreichend genug.

Bei Körperverletzungen und Personenschäden können mehrere Forderungen gegen verschiedene Individuen und / oder Körperschaften entstehen. Z. B. können Sie sich bei einem Verkehrsunfall oder im Freizeitpark ohne eigenes Verschulden verletzen und anschließend erhalten Sie eine medizinische Versorgung im Krankenhaus, bei der die örtlichen Mindeststandards nicht eingehalten wurden. In beiden Fällen können Sie, abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, den Unfallgegner bzw. Freizeitpark sowie den medizinischen Dienstleister verklagen.

Die Anwälte von der Kanzlei Jackson Law International sind stolz darauf, dass sie bereits viele solcher Fälle in den USA vertreten haben. Wir nehmen uns Zeit, Ihnen das Rechtssystem der USA zu erklären sowie die Umstände, die möglicherweise zu Ihrer Verletzung geführt haben, im Detail zu untersuchen und zu besprechen. Wir arbeiten stets im Vertrauen eng mit unseren Mandanten zusammen, um ein interessengerechtes Ergebnis für sie zu erzielen.

Die gängigsten Verletzungen können auf folgende Art und Weise stattfinden:

  • Automobilunfall;
  • Boots- oder Kreuzfahrtschiffsverletzungen und -krankheiten;
  • Fallschirmspringen, Gleitschirmfliegen, Drachenfliegen, Felsklettern;
  • Lebensmittelvergiftung, allergische Reaktionen und damit zusammenhängende Erkrankungen;
  • Medizinische Versorgungsleistung unter dem Mindeststandard / Nachlässige medizinische
  • Versorgungsleistungen für all diese oder ähnliche Verletzungen;
  • Mit Wasser in Zusammenhang stehende Verletzungen, z. B. im Swimmingpool oder am Strand;
  • Opfer eines tätlichen Angriffs, einer Vergewaltigung oder einer anderen Straftat;
  • Verletzungen bei einer Busreise oder in der U-Bahn, in der Straßenbahn oder einer anderen Art von öffentlichem Verkehrsmittel;
  • Verletzungen bei Flugreisen;
  • Verletzungen beim Wassersport, einschließlich Wasserskilaufen, Jet-Skis, Gerätetauchen, Segeln, Parasailing, Wildwasser-Rafting;
  • Verletzungen beim Wintersport, einschließlich Skifahren, Schneemobilfahren, Snowboarden;
  • Verletzungen im Zug; und
  • Verletzungen in Vergnügungsparks.

Ein erfahrener amerikanischer Anwalt, wie ihn die Kanzlei Jackson Law International zu bieten hat, kann u. a. Ihre Verletzungen und Schäden einschätzen sowie die zu verklagenden Parteien und den Gerichtsstand bestimmen. Wir werden anhand Ihrer medizinischen Unterlagen das Ausmaß Ihres Schadens bestimmen und Sie bei jedem Schritt in Ihrer deutschen Muttersprache beraten, um letztendlich eine angemessene Schadensersatzsumme für Ihre erlittenen Verletzungen, Schmerzen, Leiden und Schäden, einschließlich etwaiger medizinischer Versorgungskosten sowie eventuellen Verdienstausfällen und Reisekosten zu Ihrer vollständigen Zufriedenheit zu erzielen.

Die Kanzlei Jackson Law International vertritt Mandanten bei ihren Fällen auch in diversen U.S.-Bundesstaaten. Bei Rechtsstreitigkeiten innerhalb der USA sind die Anwälte der Kanzlei Jackson Law International in mehreren Gerichtsbezirken zugelassen, wie z. B. Arizona, Colorado, Florida, Kalifornien, Louisiana, Minnesota, New York, Texas und Washington, D. C., Sie zu vertreten.

Darüber hinaus sind wir auch als primäre Anwälte im Rahmen der sog. „Pro Hac Vice“-Zulassung für den maßgeblichen U.S.-Bundesstaat oder das U.S.-Bundesgericht innerhalb der USA oft tätig. Diese Zulassung erlaubt es den U.S. Anwalt für einen bestimmten Fall auch in einem Bundesstaat tätig zu sein, wo er/sie nicht zugelassen ist.

Internationale Rechtsstreitigkeiten stellen Gerichte, Anwälte und Parteien in der Regel vor besondere Herausforderungen, die außerhalb der allgemeinen Erfahrung von Anwaltskanzleien liegen und die solche Angelegenheiten nicht routinemäßig bearbeiten. Wir repräsentieren überall in den Vereinigten Staaten regelmäßig deutsche Mandanten. Einem allgemeinen amerikanischen Anwalt / Kanzlei wird es aufgrund der Sprache und kulturellen Unterschieden nicht möglich sein, die Bedürfnisse eines deutschen Mandanten so zu verstehen und zu vertreten, wie die Kanzlei Jackson Law International es zu tun gedenkt. Das ist oftmals der Schlüssel zum Erfolg.

In Kanzleien, die einen unerfahrenen deutschen Anwalt als Mittelmann für die amerikanischen Kollegen einschalten, sind Fehler vorprogrammiert. Unsere internationale Erfahrung erlaubt es uns, Mandanten in U.S. rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen und beratend zur Seite zu stehen. Wir freuen uns auf die Möglichkeit, von dieser Erfahrung auch bei Ihnen Gebrauch zu machen.



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