Pferderecht – was ist das?

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Rund 1,6 Millionen Menschen betreiben regelmäßig Pferdesport mit ca. 1,2 Millionen Pferden in Deutschland (60 Millionen Pferde weltweit!). Dabei hat sich auch für Rechtsstreitigkeiten ein großer Spezialbereich entwickelt, der nur mit entsprechendem Pferde-Knowhow erfolgreich bearbeitet werden kann.

Grundsätzlich fallen unter den Begriff „Pferderecht“ sämtliche Streitigkeiten, die einen Bezug zum Pferd oder zum Pferdesport aufweisen. Es handelt sich hierbei nicht um ein klassisches juristisches Rechtsgebiet, sondern um eine stark im Wachstum befindliche Spezialmaterie.

Das Pferderecht hat Anknüpfungspunkte zu verschiedensten Rechtsgebieten. Das Spektrum reicht von Gewährleistungsstreitigkeiten beim Pferdekauf, Schadensersatzforderungen nach Unfällen mit Pferden, Streitigkeiten über Einstellerverträge, vereins- und verbandsrechtlichen Fragen bis hin zur Tierarzthaftung.

Auch stellt die Gestaltung von Verträgen, wie beispielsweise Kauf-, Leasing-, Beritt-, oder Einstellerverträge, einen großen Bereich im Pferderecht dar.

Kuriose Urteile

Leider gibt es (noch) kein eigenes Gesetzbuch für Pferde. Nachdem das Viehkaufrecht ersatzlos abgeschafft wurde, hat es der Gesetzgeber, anders als beim Miet-, Reisevertrags- oder Kreditrecht verpasst, einen eigenen Unterabschnitt für den „Tierkauf“ einzuführen.

Zwar existieren immer mehr spezifische Pferderechtsurteile, doch häufig wird noch auf die Gebrauchtwagenrechtsprechung verwiesen. Wie man sich unschwer vorstellen kann, verursacht dies teils absurde Probleme. Die Ersatzlieferung eines Gebrauchtwagens kann nun mal nicht eins zu eins auf ein Pferd übertragen werden.

Rechtsanwältin Nadja Sommer, Anwaltskanzlei Sommer, Ansbach


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