Pflanzenschutz-Kartell – Betroffene prüfen Schadensersatzansprüche! Anwälte informieren!

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Das Bundeskartellamt hatte vor kurzem wegen verbotener Preisabsprachen Bußgelder in Höhe von fast 155 Mio. € gegen sieben Pflanzenschutzmittel-Großhändler und deren Verantwortliche verhängt. Die Bußgelder sind dabei noch nicht rechtskräftig, die betroffenen Unternehmen und ihre Verantwortlichen können beim OLG Düsseldorf noch Einspruch einlegen.

Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts haben die Ermittlungen wohl gezeigt, dass die Unternehmen seit dem Jahr 1998 bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung im März 2015 wohl jeweils im Frühjahr und Herbst ihre Preislisten für Pflanzenschutzmittel miteinander abgestimmt hatten.

Die Folge sollen weitgehend einheitliche Preislisten für die Unternehmen und Landwirte, die Pflanzenschutz kauften, gewesen sein.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg teilen daher mit, dass Unternehmen und Landwirte, die Pflanzenschutzmittel gekauft hatten, somit auch überprüfen lassen können, ob ihnen durch eventuelle Preiserhöhungen ein Schaden entstanden sein könnte. 

Die Schäden im Kartellrechtsbereich können generell hoch sein und sollten immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden. Teilweise kann hier auch mithilfe von Sachverständigen überprüft werden, wie hoch ein eventueller Schaden wirklich ist. 

Anwaltskanzleien arbeiten hier tendenziell mit Sachverständigen zusammen, so z. B. Dr. Späth & Partner mit 2 renommierten Sachverständigenbüros, die einen eventuell entstandenen Schaden berechnen könnten. 

Außerdem können Betroffene prüfen lassen, ob nicht eventuell ein Prozessfinanzierer die Kosten für ein außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren übernimmt, Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte arbeiten z. B. mit 2 renommierten Prozesskostenfinanzierern zusammen, die für eine Prüfung, ob die Kosten übernommen werden könnten, kontaktiert werden könnten.

Dafür müssen im Erfolgsfall die Geschädigten einen Teil des erstrittenen Betrags an den Prozessfinanzierer abgeben, in der Regel Beträge zwischen 20–30 % des erstrittenen Betrages, aber nur im Erfolgsfall.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind dabei seit dem Jahr 2002, und somit seit über 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und bearbeiten aktuell Fälle des sog. Lkw-Kartells. Vor dem LG Stuttgart konnte von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten dabei ein erstes positives (noch nicht rechtskräftiges) Grundurteil gegen einen der dortigen Kartellanten erstritten werden.

Geklagt wird von Dr. Späth & Partner dabei auch grundsätzlich in Form von sog. Einzelklagen (und derartige Einzelklagen werden auch von den mit Dr. Späth & Partner zusammen arbeitenden Prozessfinanzierern finanziert) um Restrisiken, die mit eventuellen Klagen im Abtretungsmodell einher gehen könnten, zu umgehen. 

Betroffene können sich an Dr. Späth & Partner wenden. Seit dem Jahr 2002, und somit seit 17 Jahren, sind Dr. Späth & Partner überwiegend im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und vertreten hierbei bundesweit Geschädigte.


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