Phishing-Attacke auf Kunden der TF Bank - Anwaltsinfo!

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Die Bankkunden bleiben weiterhin ein beliebtes Phishing-Ziel. 

Jüngst hat die Verbraucherzentrale mitgeteilt, dass es zuletzt auch Kunden der TF Bank getroffen hat. 

Wörtlich heißt es dort in der Mitteilung (Zitat):

"Mit Beginn der neuen Woche hat vor allem die Kundschaft der TF Bank mit Phishing zu kämpfen. In der aktuellsten Variante wird behauptet, dass ein spezielles Programm zum Schutz vor Datenmissbrauch den Verdacht ausgelöst habe, dass sich jemand Zugang zu den Kartendaten verschafft habe. Dies könnte beispielsweise durch einen Bezahlvorgang passiert sein. Zum Schutz habe man die Karte gesperrt, damit die Daten nicht missbräuchlich verwendet werden können. Man müsse nun innerhalb von zwei Tagen seine Angaben verifizieren. Phishing mit der TF-Bank als Ziel ist relativ neu, sodass man beim Empfang einer solchen Mail hinsichtlich der Echtheit verunsichert seien könnte, aber auch wie bei anderen Phishing-Mails gilt auch hier: ein Blick auf den Absender der Mail lohnt sich, denn die Mail Adresse des Absenders, ist meistens weit entfert von einer Mail-Adresse des echten Absenders. Auch die indirekte Anrede und teilweise wahllose Wortnutzung, zeigen, dass es sich hier nicht um eine echte Mail der TF-Bank handelt. Wir empfehlen wie bei jedem Betrugsversuch, die Mail unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben."

(Ende des Zitats)

1. Phishing-Angriff

Die veröffentlichte Warnung ist ein typischer Fall eines sog. Phishing-Angriffs: Ob Kunde der TF Bank oder auch anderer Banken - wer Opfer eines Phishingangriffs geworden ist, stellt erschrocken fest, dass Geld vom eigenen Konto abgebucht wurde. Warten Sie hier bitte nicht ab - kontaktieren Sie bitte umgehend die Polizei, die eigene Bank sowie einen spezialisierten Rechtsanwalt!

Weitere Einzelheiten zum sog. Phishing lesen Sie hier in unserem ausführlichen Artikel  unter

https://www.anwalt.de/rechtstipps/phishing-attacke-auf-kunden-der-ing-anwaltsinfo-217696.html

2. Machen Sie Ihren Schaden geltend!

Selbstverständlich haften natürlich die Betrüger für entstandene Schäden. Häufig sind diese aber nicht zu fassen. Von daher ist gesetzlich festgelegt, dass die jeweilige Bank des betroffenen Kunden erstattungspflichtig ist, sobald Dritte auf Ihre Online-Banking-Daten zugreifen und ohne Ihre Erlaubnis Überweisungen von Ihrem Konto tätigen. Banken sind nämlich verpflichtet, die Konten Ihrer Kunden vor Hackerangriffen zu schützen.

Regelmäßig weigern sich aber Banken, den gestohlenen Betrag zu ersetzen, insbesondere bei größeren Summen. 

Gern argumentieren Banken dann mit "grober Fahrlässigkeit" oder sonstiger "Verletzung der Sorgfaltspflicht" des Kunden im Umgang mit den persönlichen Daten, etwa - wie oben bereits beschrieben - wenn der Kunde kein Antivirenprogramm auf dem Computer installiert oder Daten wissentlich an Dritte weitergegeben hat. Denn in diesen Fällen ist die Bank in der Tat nicht dazu verpflichtet, den Schaden zu übernehmen.

Jedoch liegt die sog. "Beweispflicht" der groben Fahrlässigkeit bei der Bank, was für die Banken regelmäßig schwierig ist. 

Und Ihre Chancen, gegen die Bank zu argumentieren, erhöhen Sie deutlich, wenn Sie einen einschlägig erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite haben. Dann haben Sie als Verbraucher gute Chancen, Ihren Verlust wieder erstattet zu bekommen.

3. Wir helfen Ihnen gern!

Soweit Sie nach einem Phishing-Angriff Rückzahlungsansprüche gegen die eigene Bank nach einer Phishingattacke durchsetzen möchten, können wir (Fach-)Anwälte von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner, spezialisiert in Bank- und Kapitalmarktrecht, dabei helfen, diese Ansprüche auch mit Nachdruck vorzutragen. 

Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass eingeschaltete Anwälte die (Rück-) Zahlungsbereitschaft einer Bank spürbar erhöhen.

In einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir für Sie:

Liegt eine Sorgfaltspflichtverletzung des Kontoinhabers vor? Hat umgekehrt die Bank ihre Pflichten verletzt? Bestehen vor dem Hintergrund Rückzahlungsansprüche des Kunden bzw. inwieweit bestehen etwaig Gegenansprüche der Bank gegen ihren Kunden?

Im Übrigen erteilen Rechtsschutzversicherungen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen. Wir stellen auch gern eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung des Kunden.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, Berlin ist seit 2002 und damit seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht für ihre Mandanten tätig.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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