PIM Gold – Anlagebetrug und Schneeballsystem?

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Im Bereich des „Grauen Kapitalmarktes“ bahnt sich der nächste Anlegerskandal an. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte Anfang September die Geschäftsräume der Fa. PIM Gold durchsucht. Die 2008 gegründete Firma hatte ganze Serien von Produkten rund um Gold vertrieben, darunter auch ein „Kinder-Gold-Konto“. Darüber hinaus hatte PIM Gold Anlegern Renditen von 3 Prozent und mehr versprochen, wenn diese das erworbene Gold bei dieser einlagerten. In den letzten 10 Jahren wurden so mehr als 3 Tonnen Gold im Wert von etwa 150 Millionen Euro von Anlegern erworben.

Ein Großteil dieses Goldes – man vermutet ca. 1,9 Tonnen im Wert von ca. 85 Mio. Euro – ist nun verschwunden oder war vermutlich nie erworben worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen gewerbsmäßigen Betruges. Sie vermutet in dem Geschäftsmodell der PIM Gold ein „Schneeballsystem“.

Für betroffene Anleger stellen sich nunmehr eine Vielzahl von rechtlichen Fragen. Dabei geht zunächst es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche gegen die Fa. PIM Gold, die verantwortlichen Gesellschafter oder die Vermittler der Goldkäufe. Sollte es zur Eröffung eines Insolvenzverfahrens kommen, womit zu rechnen sein dürfte, sind entsprechende Forderungen anzumelden oder Ansprüche des Insolvenzverwalters (Rückforderung von Auszahlungen) abzuwehren.

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht hier als komptenter Rechtsberater zur Verfügung. In zahlreichen vergleichbaren Verfahren (Future Business KG, Marketing Terminal GmbH, P&R-Container) hat unsere Kanzlei sowohl im Bereich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen als auch im Rahmen des Insolvenzverfahrens (bei Future Business auch als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger) eine Vielzahl von Anlegern vertreten. 

Wenn Sie also Fragen rund um den Anlegerskandal bei PIM Gold haben stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail für eine erste rechtliche Einschätzung gerne zur Verfügung. Ansprechpartner ist Herr RA Rainer J. Kositzki.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Privatanlegern, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind dabei alle Wertpapierarten, offene und geschlossene Fondsbeteiligungen (insbesondere Schiffs-, Immobilien- und Lebensversicherungsfonds), sog. „Schrottimmobilien und (atypisch) stille Beteiligungen oder Genussrechte. Anspruchsgegner sind Banken, Initiatoren, Vermittler oder Gründungsgesellschafter, insbesondere auch im Bereich des sog. „Grauen Kapitalmarkts“.



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