PIM Gold: Hohe Verluste zu erwarten! Anleger prüfen Schadensersatz! Anwälte informieren!

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Anleger der im September 2019 in die Insolvenz gegangene PIM Gold müssen leider mit hohen Verlusten rechnen.

Nach einer Mitteilung des Handelsblatts vom 11.12.2019 soll aus einem Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters hervor gehen, dass sich die Ansprüche der Kunden auf bis zu 155 Mio. € belaufen könnten, wohingegen dem nur ein Firmenvermögen von 17 Mio. € entgegenstehen soll, das vom vorläufigen Insolvenzverwalter gefunden wurde.

So soll der Insolvenzverwalter die Lücke zwischen Kundenansprüchen und vorhandenem Vermögen mit 138 Mio. € beziffern. Somit müssen PIM-Gold-Kunden im schlimmsten Fall befürchten, bis zu 90 % ihres Investments zu verlieren.

Der Insolvenzverwalter soll in seinem Bericht zu dem Schluss kommen, dass eine dauerhafte Rentabilität des Geschäftsmodells von vornherein nicht vorhanden gewesen sein dürfte und PIM ab einem gewissen Zeitpunkt ein Schneeballsystem betrieben haben könnte.

Das sind nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mit Sitz in Berlin und Hamburg absolute Hiobsbotschaften für die Anleger, die damit rechnen müssen, dass sie alleine über das Insolvenzverfahren ihren Schaden nur in sehr geringem Umfang werden kompensieren können. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner hierzu: „Anleger sollten daher versuchen, auch andere Möglichkeiten der Schadenskompensation in Betracht zu ziehen. Dazu gehört die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen, d. h., gegen die Hintermänner, eventuelle Wirtschaftsprüfer und Experten, aber auch gegen die Vermittler der Anlage.“

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass in diversen Fällen, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, gute Chancen auf Schadensersatz gegen die Vermittler der Anlage bestehen sollten. Ein Vermittler schuldet immer eine anleger- und objektgerechte Beratung. Sofern diese nicht stattgefunden hat, was immer im konkreten Einzelfall überprüft werden muss, können hier Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Auch schuldet ein Vermittler immer eine Plausibilitätsprüfung der Anlage und auch in diesen Fällen könnten sich Vermittler schadensersatzpflichtig gemacht haben, sofern die Plausibilitätsprüfung nicht ausreichend war.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB hatten bereits in einem sehr ähnlichen Fall, dem Fall der Berliner BWF-Goldstiftung, über 200 Anleger erfolgreich gegen die Vermittler der dortigen Anlage vertreten und die allermeisten Fälle gegen die Vermittler gewonnen oder verglichen, weil die dortigen Vermittler ihrer Pflicht zur Plausibilitätsprüfung nicht ausreichend nachgekommen waren. 

In vielen Fällen ist die Anlage bei PIM-Gold Anlegern oftmals als sehr sichere Anlage vermittelt worden, die auch gerade zur Sicherung der Altersvorsorge oder zur Sicherung der Zukunft der Kinder gut geeignet gewesen sein sollte, was sich jetzt als falsch herausstellt.

Betroffene Anleger von PIM Gold sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner keine Zeit mehr verlieren, sondern umgehend ihre Ansprüche prüfen lassen.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen oftmals die Kosten für die Rechtsverfolgung des Anlegers, Kanzleien wie Dr. Späth & Partner übernehmen gerne die kostenlose Anfrage an die Rechtsschutzversicherung.

Dr. Späth & Partner sind seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Anleger- und Verbraucherschutz tätig und beraten Sie gerne.


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