Polizei fahndet nach Fußball-Fans – welche Strafe droht beim Randalieren bei Fußballspiel? Was tun bei Stadionverbot?

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Lange ist es her und doch für zahlreiche Fußballfans noch nicht erledigt. Letztes Jahr im Mai fand ein Fußballspiel zwischen Schalke 04 und Eintracht Frankfurt statt. Ausgang: Unentschiedenes Spiel und eine Massenschlägerei zwischen den Fans. 

Frankfurter Fans kletterten wohl über die Absperrungen des Gästeblocks und griffen Schalke-Fans an. Diese erwiderten den Gefallen.

Medienberichten zufolge wurden mehrere Personen verletzt, darunter auch Polizeibeamte und unbeteiligte Besucher; zwei Personen mussten sogar operiert werden. 

Nicht erst jetzt wurden Strafverfahren eingeleitet. Es wurden bereits Strafverfahren im dreistelligen Bereich eingeleitet, durch die Polizei einige Stadionverbote angeregt und Stadionverbote auch gegen einige der Beteiligten verhängt. Die Vorwürfe insbesondere: gefährliche Körperverletzung, schwerer Landfriedensbruch, Beleidigung

Daneben regte die Polizei Gelsenkirchen wohl bereits in einigen Fällen (erfolgreich) die Verhängung von bundesweiten Stadionverboten gegen die Betroffenen an und kündigte an, dies auch bei den künftig einzuleitenden Strafverfahren zu tun. Neben Geldstrafen oder Freiheitsstrafen droht den Betroffenen also auch ein (bundesweites) Stadionverbot.

69 der laut Auswertung des vorhandenen Videomaterials an dem Geschehen Beteiligten konnten bislang nicht identifiziert werden und werden deswegen jetzt von der Polizei Gelsenkirchen mit Fotos gesucht. Gestern morgen wurde die Fahndung veröffentlicht.

Doch welche Strafen drohen den Fußball Fans jetzt? Wann kann es strafbar sein, die Ehre seines Fußballvereins zu verteidigen?


Strafe wegen Landfriedensbruch wegen Randale auf der Fantribüne beim Fußball?

Die bisher eingeleiteten Verfahren bezogen sich wohl unter anderem auf den Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs.

Landfriedensbruch meint vereinfacht ausgedrückt, dass sich eine Menschenmasse zur Begehung von Gewalt zusammenrottet. Die Beteiligung an einer solchen Menschenmenge, aus der heraus „Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit“ (§ 125 Abs. 1 StGB) entstehen, ist strafbar. Grundsätzlich droht für Landfriedensbruch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Besonders schwerer Landfriedensbruch wird aber härter bestraft. Hier droht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und 10 Jahren. Keine Geldstrafe.

Der Vorwurf des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs steht unter anderem dann im Raum, wenn man bei der Tat eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt (§ 125a S. 1 Nr. 2 StGB). 


Wann droht der Vorwurf Schlägerei oder gefährliche Körperverletzung bei einer Auseinandersetzung zwischen Fußballfans?

Kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Fußballfans ist der wohl mit am häufigsten erhobene Vorwurf der der Körperverletzung. 

Auch in den Strafverfahren betreffend die Auseinandersetzung zwischen den Schalke 04 und Eintracht Frankfurt Fans stand unter anderem der Vorwurf der Körperverletzung im Raum. Sogar der gefährlichen Körperverletzung.

Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung rührt in solchen Konstellationen wohl regelmäßig daher, dass aus einer Körperverletzung unter anderem dann eine gefährliche Körperverletzung wird, wenn mehrere gemeinschaftlich die Körperverletzung begehen. Geht also eine Gruppe Fußballfans auf andere Fans los und greift diese körperlich an, verletzt diese womöglich, so steht der Vorwurf gefährliche Körperverletzung im Raum.

Eine Körperverletzung setzt übrigens nicht notwendig bleibende Schäden, Wunden oder die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung voraus. Auch eine Ohrfeige oder Faustschläge können z.B. grundsätzlich eine Körperverletzung darstellen. 

Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung wird aber z.B. auch dann erhoben, wenn die Körperverletzung begangen wird durch Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen (z.B. ein Baseballschläger, aber ggf. auch eine Glasflasche).

Wenn drei sich streiten … wird nicht selten ein unbeteiligter Dritter verletzt.

Kann nicht nachgewiesen werden, wer schlussendlich die Körperverletzung verursacht hat, droht gerade in solchen Konstellationen dennoch ein strafrechtlicher Vorwurf: nämlich der Vorwurf der strafbaren Beteiligung an einer Schlägerei. 

Diese Strafnorm soll gerade dem Phänomen entgegenwirken, dass in (Massen-)Schlägereien regelmäßig nicht sicher nachgewiesen kann, wer schlussendlich den z.B. zur (schweren) Körperverletzung führenden Schlag ausgeführt hat. Wichtig: Die Beteiligung an der Schlägerei muss trotzdem nachgewiesen werden.


Wie hoch ist die Strafe für Beleidigung eines gegnerischen Fußballfans?

„Du Vollidiot!“ Beleidigung wird gem. § 185 Strafgesetzbuch grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft. Wird aber „öffentlich, durch Verbreiten eines Inhalts … oder mittels einer Tätlichkeit“ beleidigt, steigt die Strafandrohung auf eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. 

Unter die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit fällt es übrigens auch, wenn man eine andere Person anspuckt.


Schlägerei zwischen Fußballfans als strafbarer tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte? Wann strafbar und welche Strafen drohen?

Bei solchen Massenprügeleien greift – wenig überraschend – früher oder später die Polizei ein, um die Schlägerei aufzulösen. Widersetzt man sich z.B. einer Festnahme durch einen Polizisten, indem man z.B. den Polizisten tätlich angreift, steigt die Strafandrohung. Dann steht nämlich der Vorwurf des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte im Raum.

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft. 

Hier sieht das Gesetz also schon gar keine Geldstrafe mehr vor.

Zu beachten ist aber, dass bis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren die Gefängnisstrafe unter bestimmten Umständen zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Droht also in Ihrem konkreten Fall tatsächlich eine Gefängnisstrafe, so wird ein besonderes Augenmerk in der Strafverteidigung für den Anwalt für Strafrecht in der Herausarbeitung der dafürsprechenden Argumente und Anregung der Strafaussetzung zur Bewährung liegen.

Das sind nun nur Ausschnitte der im Raum stehenden Vorwürfe hinsichtlich der Geschehnisse nach dem Fußballspiel letzten Mai.

Außerdem bedeutet das nicht, dass 1. Ihnen genau diese Vorwürfe vorgeworfen werden und 2. bedeutet das erst recht nicht, dass Sie wegen dieser Vorwürfe verurteilt werden. Jeder Fall muss individuell und mit rechtlicher Präzision geprüft werden. Das übernimmt auch Ihr Anwalt für Strafrecht. 

Es empfiehlt sich, sich so schnell wie möglich an einen Anwalt für Strafrecht zu wenden, wenn man mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert wird. Dieser wird Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen, diese analysieren und die Vorwürfe prüfen sowie eine gerade für Ihren Fall passende Verteidigungsstrategie erarbeiten.


Stadionverbot nach Schlägerei im Fußballstadion – was kann ich tun?

Für nicht wenige Fans ist ein – gegebenenfalls bundesweites – Stadionverbot fast genauso schlimm oder schlimmer als eine drohende Geldstrafe oder Gefängnisstrafe.

Gerade bei solchen Geschehnissen wie die letztes Jahr im Mai wird mit Einleitung eines Strafverfahrens seitens der Polizei direkt auch noch seitens des Vereins ein Stadionverbot ausgesprochen, nicht selten auf Anregung der Polizei.

Auch hier können Sie sich anwaltliche Unterstützung suchen. Zunächst kann der Verein kontaktiert werden und eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgegeben werden. Insbesondere kann dies getan werden, wenn das Strafverfahren eingestellt oder man von dem Vorwurf freigesprochen wurde. Gerade dann kann sich die Kontaktaufnahme gegenüber dem Verein lohnen. Neben der Anregung der gänzlichen Aufhebung des Stadionverbots, kann argumentativ die Aussetzung des Stadionverbots – gegebenenfalls unter Auflagen – sowie die Verkürzung des verhängten Stadionverbots angeregt werden.

Beachten Sie aber: Nur weil das Strafverfahren eingestellt wurde oder Sie von dem Vorwurf freigesprochen wurden, muss das Stadionverbot noch nicht aufgehoben werden. Das Stadionverbot verfolgt nämlich vielmehr den Zweck, künftige Gefahren zu vermeiden. Bei der Verteidigung gegen das Stadionverbot muss also ein anderer Blickwinkel eingenommen und zum Teil andere bestehende Argumente angeführt werden.

Führt all dies nicht zum gewünschten Erfolg, kann die Möglichkeit bestehen, vor dem Zivilgericht zu klagen.

Ein Anwalt weiß und kann abschätzen, auf welche Aspekte es hier im Wesentlichen ankommt und auf dieser Grundlage eine Verteidigungsstrategie auch hinsichtlich des Stadionverbots für Sie erarbeiten. Auch beim Vorgehen gegen ein Stadionverbot unterstütze ich Sie gerne mit Engagement und Fachkompetenz.

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Foto(s): ©Adobe Stock/kovop58

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