Porsche im Diesel-Abgasskandal. Schadensersatz beim Macan und Cayenne möglich?

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Die Porsche AG ist ein deutscher Kraftfahrzeughersteller mit Sitz in Stuttgart-Zuffenhausen, die vor allem für ihre Produktion von luxuriösen Sportwagen weltweit bekannt ist. Die Porsche AG ist seit 2009 Teil des Volkswagen-Konzerns und somit ebenfalls von dem sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffen. 

Im Zuge des Abgasskandals wurden im Jahr 2017 Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen einzelne Porsche-Mitarbeiter aufgenommen. Im selben Jahr wurde Porsche vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angewiesen, 21.500 Cayenne-Dieselfahrzeuge zurückzurufen und 2018 noch einmal 60.000 weitere der Typen Cayenne und Macan. Bei all diesen Fahrzeugen kann es demnach aufgrund illegaler Abschaltvorrichtungen zu erhöhten Stickoxid-Emissionen kommen. Wenige Monate nach dieser Aufforderung gab Porsche im September 2018 bekannt, aus der Produktion von Fahrzeugen mit Dieselantrieb aussteigen zu wollen.

Im Juli 2019 wurde durch die deutsche Umwelthilfe (DUH) erneut gemeldet, dass Porsche-Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 die Grenzwerte für Stickoxiden (NOx) im Fahrbetrieb um ein Vielfaches überschreiten. 

Betroffene Fahrzeugmodelle 

Gleich mehrere Modelle der Luxusmarke sind von Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen betroffen. 

So wurden bislang Fahrzeuge der Modelle Cayenneund Macan mit dem Motorentyp EA897 und der Abgasnorm Euro 6 verpflichtend zum Aufspielen eines Software-Updates durch das Kraftfahrt-Bundesamt in die Werkstätten zurückgerufen. 

Presseberichterstattungen zufolge überprüfte das Kraftfahrt-Bundesamt weitere Porsche-Modelle und forderte die Porsche AG dazu auf, Software-Updates für den Porsche Cayenne 4,2-Liter V8 Diesel mit den Abgasnormen Euro 5 und 6 und für den Panamera4,0-Liter V8 Diesel mit der Abgasnormen Euro 6 zu entwickeln. 

Noch ist fraglich, ob und wann ein verpflichtender Rückruf bzw. eine sogenannte freiwillige Servicemaßnahme zwecks Software-Aktualisierung erfolgt. 

Zudem hatte die Porsche AG am 31. Januar 2019 Selbstanzeige beim Kraftfahrt-Bundesamt erstattet. Es ging um das Sportwagen-Modell 911aus den Baujahren 2016 und 2017. Hierbei soll die Porsche AG die Kraftstoffverbrauchsangaben unrichtig angegeben haben. 

Ihre Rechte 

Die zur Rede stehenden Modelle haben nicht nur an Wert im Zuge des Abgasskandals verloren; mitunter leidet auch das Vertrauen der Kunden des Luxusfahrzeuge-Herstellers in die Gesetzeskonformität der Fahrzeuge. Erschwerend kommt hinzu, dass das von der Porsche AG angebotene Software-Update im Verdacht steht, weitere Schäden an der Hardware, Lebensdauer und dem Kraftstoffverbrauch der Wagen hervorzurufen. 

Aus diesem Grund raten wir Ihnen von einem Aufspielen des Software-Updates ab und beraten Sie gerne bei dem Vorgehen gegen die Porsche AG als Hersteller Ihres Fahrzeuges zur Geltendmachung Ihres Schadensersatzanspruches bundesweit. In ähnlich gelagerten Fällen gegen die Volkswagen AG, Audi AG oder Daimler AG konnten wir für unsere Mandantschaft bereits bundesweit Erfolge vor verschiedenen Landgerichten erzielen. 

So können Sie Ihren Schadensersatzanspruch errechnen:

z. B. Kaufpreis =102.946,40 EUR und bisher gefahren km = 69.580 km

Berechnungsgrundlage: 

(Kaufpreis x gefahrene km) / 400.000 km = 17.907,53 EUR (Wertersatz) Kaufpreis 102.946,40 EUR Abzgl. Nutzungswertersatz 17.907,53 EUR

Gesamtschaden: 85.038,87 EUR

Nutzen Sie gerne unsere kostenlose, telefonische Erstberatung! 



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