P&R-Container-Insolvenz: Anleger klagt Mietzahlungen in der Schweiz ein

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Der Skandal um P&R-Container aus Grünwald bei München beschäftigt die Medien seit Monaten.

54.000 Anleger bangen um ihr angelegtes Kapital. Laut Medienberichten beläuft sich die Gesamtinvestition der 54.000 Anleger auf rund 3,5 Milliarden Euro. Mitte Juli wurden die Insolvenzverfahren der deutschen Gesellschaften eröffnet. Bis zum 14. September 2018 können Anleger nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die vorausgefüllten Formulare enthalten mögliche Fehlerquellen, mehr hierzu lesen Sie in unseren Beitrag: https://www.anwalt.de/rechtstipps/pr-container-insolvenz-wichtige-hinweise-zu-den-vorausgefuellten-insolvenzformularen_142803.html.

Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, ist derzeit noch unklar. 

Fakt ist: Von 1,6 Millionen veräußerten Containern sind laut den vorläufigen Insolvenzverwaltern nur 600.000 vorhanden. 

Ein Teil der P&R-Investoren setzt Ansprüche auf dem Rechtsweg durch. 

In einem unserer Mandate, in dem wir P&R-Anleger vertreten, wurde Klage gegen P&R Equipment & Finance Corp. (Aktiengesellschaft) mit Sitz in der Schweiz eingereicht. Der Anleger fordert u. a. die Zahlung der ausstehenden Mietzahlungen. Das Landgericht München ist zurzeit zuständig.

Über den Verlauf des Verfahrens werden wir berichten.

Anleger, die vorab durch eine Bank oder durch Finanzberater beraten wurden, empfiehlt sich die Prüfung auf Schadensersatzansprüche gegen Dritte. Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrener Anwalt kann Ihnen im Rahmen einer Ersteinschätzung aufzeigen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.

Nutzen Sie gern unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung für Anleger.

Für Anleger, die durch eine Bank, Sparkasse oder einen anderen Finanzdienstleister P&R-Container vermittelt bekommen haben, bestehen möglicherweise Chancen auf Schadensersatz in bis zu 100 % des angelegten Kapitals. Denn: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041). Wird ein Beratungsfehler nachgewiesen, ist der Vermittler zu Schadensersatz verpflichtet.

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