P&R-Gruppe – Amtsgericht München eröffnet Insolvenzverfahren und Andeutung auf Schneeballsystem

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Am 24. Juli 2018 eröffnete das Amtsgericht München die Insolvenzverfahren über das Vermögen der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH (Az.: 1542 IN 726/18), P&R Container Leasing GmbH (Az.: 1542 IN 727/18), P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH (Az.: 1542 IN 728/18) und P&R Transport-Container GmbH (Az.: 1542 IN 1127/18). Das Gericht bestellte Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé und Herrn Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke als Insolvenzverwalter.

Die 54.000 betroffenen Anleger sollten jetzt ihre Forderungen form- und fristgerecht bis zum 14. September 2018 beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Die ersten vom Gericht festgelegten Gläubigerversammlungen finden am 17. und 18. Oktober 2018 in der Olympiahalle in München statt.

Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden!

Die Insolvenzverwaltung deutete auf ein Schneeballsystem, also einen Betrug hin: Der öffentlichen Meldung der Insolvenzverwaltung nach habe die P&R-Gruppe über Jahre hinweg Kauf- und Verwaltungsverträge mit Anlegern über Container abgeschlossen, die es nie gegeben hat und die auch nicht angeschafft wurden. Eher habe P&R die eingenommenen Anlegergelder dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen. 

Dies gehe zumindest aus den vorinsolvenzlichen Untersuchungen der Insolvenzverwaltung hervor. Insgesamt fehlen rund eine Million Container, denn statt der 1,6 Millionen Container belaufe sich die tatsächlich verwaltete Containerflotte nur auf etwa 618.000 Container. Der Fehlbestand habe sich seit dem Jahr 2007 immer weiter vergrößert, heißt es seitens der zuständigen Insolvenzverwalter.

Weiterhin wiesen die Insolvenzverwalter in ihrer Mitteilung darauf hin, dass die vorhandenen Restbestände an Containern bei marktgerechter Kalkulation keinesfalls so hohe Erlöse erzielen könnten, um die Forderungen der Investoren ausreichend begleichen zu können. Der Schaden könnte sich in Milliardenhöhe belaufen!

Wir vertreten bereits Anleger in der Sache P&R

Anleger sollten ihre Forderungen form- und fristgerecht beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.

Betroffene könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Deshalb wird geraten anwaltlichen Rat einzuholen. Sollten die Investitionen ohne entsprechende Hinweise auf etwaige Risiken angeboten oder empfohlen worden sein, so kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 

Auch die Haftung der Unternehmensverantwortlichen könnte im Fall eines betriebenen Schneeballsystems aufleben, dementsprechend könnten Betroffene gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche infolge der unerlaubten Handlung durchsetzen.

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