P&R-Gruppe: Insolvenzverwaltung kündigt Eröffnung des Insolvenzverfahrens für Juli an

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In einer Pressemitteilung vom 25. Juni 2018 informierte die zuständige Insolvenzverwaltung über den bisherigen Verfahrenshergang. Nach dem derzeitigen Stand könnte das Insolvenzverfahren über das Vermögen der vier Container-Verwaltungsgesellschaften Ende Juli eröffnet werden.
Die Insolvenzverwaltung berichtete zudem, dass weitere Vermögenswerte zugunsten der Anleger bzw. Gläubiger gesichert werden konnten.
Darunter fällt unter anderem ein Pfandrecht auf Anteile der solventen Schweizer P&R Gruppen-Gesellschaft zugunsten der deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften.

Der Mitteilung der Insolvenzverwaltung zufolge sei auch die Bestandsaufnahme und Auswertung vorhandener Zahlen, Verträge und Unterlagen weit fortgeschritten. Die vorläufige Insolvenzverwaltung könne deshalb schon bald ein Gutachten zu den Insolvenzgründen an das Amtsgericht München übermitteln. Mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren der vier Containergesellschaften kann der Pressemitteilung zufolge Ende Juli gerechnet werden.
Die Insolvenzverwaltung äußerte sich auch erneut zur Frage der Eigentumsverhältnisse der Container. Soweit Anleger kein Eigentums-Zertifikat vorlegen könnten, fehle es bereits an der Zuordnung eines konkreten Containers zum Anleger. Aber auch in den Fällen des Vorliegens von Eigentums-Zertifikaten führe die Verwertung zu Problemen, da in den meisten Fällen die in den Zertifikaten benannten Container nicht oder nicht mehr vorhanden seien. Die Zahl der vorhandenen und vermieteten Container liege zum heutigen Stand unter derjenigen, die in Summe von den vier P&R-Gesellschaften verkauft worden sind. In der Pressemitteilung heißt es, dass die Fehlentwicklungen bereits vor mehr als zehn Jahren begonnen hätten.

Darüber hinaus arbeite die Insolvenzverwaltung mit Nachdruck an der Aufarbeitung der Krisenursachen und der sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen. Jedoch sei der Prozess dadurch erschwert, dass die beiden Geschäftsführer, die die Geschäfte in dem fraglichen Zeitraum führten, mittlerweile verstorben sind. Dennoch sollten Haftungsansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft und gegebenenfalls durchgesetzt werden.

Möglichkeiten für Anleger

Betroffene Anleger sollten ihre Forderungen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens form- und fristgerecht beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Zudem sollten Anleger auch rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. In den seltensten Fällen kann die erzielte Insolvenzmasse sämtliche Forderungen bedienen. Grundlage der Schadensersatzansprüche könnte eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Zudem könnten Betroffene auch gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Gesellschaft durchsetzen, sofern Tatbestände vorliegen, die Haftungsansprüche aufleben lassen.

Wir vertreten bereits Anleger in der Sache P&R

Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Betroffenen wird deshalb geraten anwaltlichen Rat einzuholen, um die Eigentumsverhältnisse klären zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Sollten die Investitionen ohne entsprechende Hinweise auf etwaige Risiken angeboten oder empfohlen worden sein, so kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Auch die Haftung der Unternehmensverantwortlichen könnte im Fall eines betriebenen Schneeballsystems aufleben, dementsprechend könnten Betroffene gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche infolge der unerlaubten Handlung durchsetzen.

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