Private Unfallversicherung: Mandantin erhält 100.000 Euro und eine monatliche Rente von 1.500 Euro

  • 1 Minuten Lesezeit

Eine Mandantin erhält von ihrer privaten Unfallversicherung eine einmalige Zahlung von knapp 100.00 Euro sowie eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro. Dies hat das Landgericht Paderborn entschieden.

Was ist passiert?

Die 56jährige Frau ist mit dem Fahrrad gestürzt und fiel dabei auf ihren Ellenbogen. Die Verletzung hatte weitreichende Folgen: Das Handgelenk ist versteift, sechs Schrauben haben die Ärzte einbauen müssen. Sie meldet den Unfall ihrer privaten Unfallversicherung. Und die zahlt auch. Allerdings ihrer Ansicht nach einen zu geringen Betrag. Denn die Versicherung meint, dass die Frau noch ihre Finger bewegen könne, so dass die Hand nicht vollständig funktionslos sei. Mit dieser Argumentation gab sie sich nicht zufrieden und schaltete die auf Gesundheitsrecht spezialisierte Kanzlei Melzer + Penteridis Fachanwälte ein. „Die Versicherung hat ein eindeutiges Urteil des Bundesgerichtshofes ignoriert", so der Fachanwalt für Versicherungsrecht Penteridis. Mehrere Anschreiben waren erfolglos, so dass eine Klage erforderlich wurde. „Vollkommen unverständlich, dass es so weit kommen musste", so der Anwalt weiter, der auch Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Sozialrecht ist.

Offensichtlich rechtswidrige Auffassung der Versicherung

Die Richter in Paderborn sahen es genauso wie der Anwalt und haben in der mündlichen Verhandlung, die 2 Minuten gedauert hat, der Versicherung zu verstehen gegeben, dass die Sache eindeutig sei, und zwar zugunsten der Fahrradfahrerin. „Da die Verletzung so gravierend ist und eine Funktionseinschränkung von mehr als 50 % vorliegt, erhält unsere Mandantin nicht nur eine Nachzahlung, sondern auch eine lebenslange monatliche Rente von 1.500 Euro", so Fachanwalt Penteridis. Die Versicherung muss auch die Prozesskosten zahlen, sie betragen 11.500 Euro.

(Az.: 2 O 276/10)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB

Beiträge zum Thema