Probleme mit der Versicherung? Nicht gleich aufgeben!

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Heutzutage sollte niemand mehr auf eine Haftpflichtversicherung verzichten. Wer auf ein Auto angewiesen ist, muss ohnehin eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abschließen. Bestimmte Berufsgruppen erfordern ebenfalls den Abschluss einer Berufshaftpflicht zur Vermögensschadensversicherung.

Wer als Angestellter berufstätig ist oder zur Miete wohnt, sollte sich den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung überlegen. Einen wichtigen Rechtsschutz stellt auch die Verkehrsrechtsschutzversicherung dar, welche dem Versicherungsnehmer sowie mitversicherten Personen als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse eines Fahrzeuges, ebenso als Käufer und Mieter von Fahrzeugen, als Fahrradfahrer, Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln und sogar als Fußgänger zur Seite steht. Die auch einfach als Rechtsschutz bezeichnete Versicherung sollte ebenfalls abgeschlossen werden, wer sein Berufsrisiko absichert: sei es mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombiniert, die auch kurz BUZ genannt wird. Doch was tun, wenn man sich vermeintlich gegen jedes Lebensrisiko abgesichert, teure Prämien bezahlt hat und sich die Versicherung beim Eintritt des Versicherungsfalles weigert zu zahlen? Gleiches gilt für Kranken- / Krankenzusatz- und Krankentagegeldversicherungen. Genau an dieser Stelle hilft die Rechtsschutzversicherung in der Form, dass diese die Kosten für die Durchsetzung der Ansprüche mithilfe eines Rechtsanwaltes übernimmt.

Motiv der Versicherungen kennen

Versicherungen wollen für ihre Eigner Profit erwirtschaften. Das heißt vereinfacht gesagt: so viel wie möglich Prämien kassieren und so wenig wie möglich zahlen. Versicherungen suchen also zuerst nach Möglichkeiten, im Versicherungsfall die Regulierung zu verweigern und nicht zahlen zu müssen. So enthält das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) viele Ausnahmen und Regelungen, wann die Versicherung nicht zahlen muss. Beispielsweise kann der Versicherungsschutz für die Berufsunfähigkeit entfallen, wenn der Versicherungsnehmer bei Abschluss falsche Informationen über den Krankheitsverlauf angibt. Denn die Versicherung überprüft die Richtigkeit der Angaben statt beim Abschluss der Versicherung erst im Versicherungsfall.

Ausschlussgründe prüfen lassen

Versicherungsnehmer sollten deshalb schon bei Abschluss der Versicherung den Versicherungsvertrag genau lesen. Versicherungsverträge enthalten stets umfangreiche Ausschlussklauseln, auf die sich Versicherungen im Versicherungsfall gerne berufen. So sind zum Beispiel bei einer Glasversicherung – die auch oft in Hausratsversicherungen enthalten ist – Muschelausbrüche oder Kratzer oder auch Displayschäden nicht versichert. Manchmal enthalten die Versicherungsbedingungen auch Klauseln, die unwirksam sind. Daher sollte im Streitfall anwaltlicher Rat eingeholt werden, um prüfen zu lassen, ob der Ausschlussgrund greift und, wenn ja, ob die Klausel auch wirksam ist.

Obliegenheiten beachten

Im Versicherungsvertrag werden je nach Art der Versicherung dem Versicherungsnehmer auch sogenannte Obliegenheiten aufgebürdet. Obliegenheiten sind Anweisungen, wie sich der Versicherungsnehmer zu verhalten hat. Dazu zählt in der Regel bei allen Versicherungsarten, den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen. So sind beispielsweise bei der Lebensversicherung oft sehr kurze Fristen für die Mitteilung des Todesfalls zu beachten. Im Fall der Berufsunfähigkeit muss sich der Versicherungsnehmer wiederum von einem von der Versicherung ausgewählten Arzt untersuchen lassen.

Verstößt der Versicherungsnehmer gegen die vertraglich bestimmten Obliegenheiten, kann die Versicherung den Eintritt für den Schaden verweigern. Allerdings ist die Versicherung nicht bei jedem Obliegenheitsverstoß zur Weigerung berechtigt, den Versicherungsschutz zu versagen. Auch in diesen Fällen sollte im Zweifel rechtzeitig ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Kündigung

Doch nicht nur hinsichtlich der Leistungspflicht der Versicherung gibt es einiges zu beachten. Auch bei einer Kündigungsabsicht sind die Bedingungen, in welchen die Voraussetzungen dafür festgehalten sind, genau zu beachten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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