Project Gruppe - was sollen Anleger wissen?

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Worum geht es?

Es geht los mit dem Wackeln von geschlossenen Immobilienfonds. Unerwartet oder auch nicht landete heute die Information an die Presse, dass der Vertrieb für die PROJECT Metropolen 22 mit sofortiger Wirkung eingestellt wird. Hintergrund sind zwei Insolvenzen.

Hier geht es um eine Anlage nach KAGB - die Gesellschaft ist befasst mit der Anlage und Verwaltung der Mittel der Anleger nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §3 273 bis 277 und 285 bis 292 KAGB. Der Gegenstand der Gesellschaft umfasst insbesondere den Erwerb das Halten und Verwalten von Beteiligungen im Bereich der Immobilienentwicklung.  

Auf der Homepage der Gesellschaft heißt es:

Hiermit möchten wir darüber informieren, dass am Mittwoch, den 09. August 2023, bei unserem Asset Manager, der PROJECT Immobilien Gruppe (Nürnberg), Anträge auf Regelinsolvenz für die Tochtergesellschaften PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH und PROJECT Immobilien Management GmbH gestellt wurden. Weitergehende Informationen und Auskünfte hierzu können momentan nicht erteilt werden, folgen jedoch, sobald sie vorliegen. In der Zwischenzeit möchten wir darum bitten, von Anfragen und Rückfragen abzusehen. Vielen Dank.

Die Gesellschaft Immobilien Wohnen + Gewerbe GmbH entstand 2021 durch Verschmelzung der früheren Gesellschaften PROJECT Immobilien Wohnen AG, PROJECT Immobilien Gewerbe AG sowie PROJECT Real Estate Assets GmbH auf die PROJECT Immobilien Hamburg GmbH (später umbenannt in PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH). Diese Firma bündelt alle Marketing-, Vertriebs- sowie Kundenbetreuungsaktivitäten der PROJECT Immobiliengruppe. Ihre Erlöse erwirtschaftete sie aus Honoraren der Verkaufsabwicklung und Marketing sowie für grafische Leistungen und Vertriebsprovisionen. 

Die Gesellschaft ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der PROJECT Real Estate AG und wird in deren Konzernabschluss konsolidiert. 

Inn zwei getrennten Verfahren hat das Amtsgericht Nürnberg heute vorläufige Insolvenzverwaltungen über die Unternehmen PROJECT Immobilien Management GmbH und PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH mit Sitz in Nürnberg angeordnet. Die Maßnahmen erfolgten aufgrund entsprechender Anträge. Damit wackeln zwei Pfeiler des auf Wohnungsbau fokussierten Unternehmens, das mehr als 120 Immobilien in Planung und Bau hat. Auswirkungen hat das offenbar auch auf die Project Investment Gruppe und deren Fonds.

Die vorläufigen Insolvenzverwaltungen haben das gemeinsame Ziel, die Vermögenswerte der betroffenen Unternehmen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Hierfür wurden vorläufige Insolvenzverwalter ernannt, die die Geschäfte überwachen und sicherstellen, dass Verfügungen nur mit ihrer Zustimmung rechtskräftig sind.

PROJECT Immobilien Management GmbH: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Volker Böhm bestellt. Er ist befugt, das Vermögen zu sichern, Bankguthaben und Kassenbestände einzuziehen sowie Forderungen und Außenstände auf ein von ihm zu errichtendes Verfahrenskonto zu übertragen und zu verwalten. Drittschuldner sind angehalten, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH:Die vorläufige Insolvenzverwalterin dieser Gesellschaft ist Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder. Sie hat die Befugnis, das Vermögen zu sichern, Kassenbestände und Bankguthaben einzuziehen, freies Vermögen zu verwerten sowie Forderungen und Außenstände auf ein von ihr einzurichtendes Verfahrens-Konto zu übertragen und zu verwalten. Auch hier gilt, dass Drittschuldner Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten dürfen.

Was ist der Metropolen 22?

Das ist ein AIF. Was ist ein AIF - gute Frage - nächste Frage

Im Unterschied zum „normalen“ Investmentfonds stellt ein Alternativer Investmentfonds (AIF) ein Geldvermögen dar, das NICHT für Investitionen in Aktien und Wertpapiere vorgesehen ist, sondern für Sachwertanlagen.

Beim normalen Investmentfonds handelt es sich also um einen Pool aus Effekten (=Wertpapiere) wie Aktien und Anleihen, die an der Börse gehandelt werden. Gesellschaften, die mit solchen Wertpapier-Investmentfonds handeln, werden gemäß EU-Richtlinie „Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren“ (OGAW) genannt.

Alternative Investmentfonds hingegen setzen ihre Geldmittel in einem klar definierten Rahmen für bestimmte Sachwerte ein. Die Anteilsscheine an diesen Objekten werden nicht an der Börse (=Erstmarkt) gehandelt, sondern auf dem sogenannten Zweitmarkt .

Abgesehen von einigen Formen von Spezial-AIFs, sind Alternative Investmentfonds in aller Regel geschlossene Investmentvermögen, die strengen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Dabei ist grundsätzlich vorgegeben, in welche Sachwerte im Rahmen eines Publikums-AIF (also für Privatanleger zugänglich) investiert werden darf:

Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland
Schiffe
Flugzeuge
Private Equity
Anlagen für Erzeugung, Speicherung und Transport von Strom/Gas/Wärme aus erneuerbaren Energieträgern
Schienenfahrzeuge
Elektrofahrzeuge
Container
Infrastruktur für die unter 2.-6. genannten Mobilien
Dieser Katalog ist vom Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vorgegeben und abschließend, das heißt, es gibt darüber hinaus keine Vermögensgegenstände, die in Publikums-AIF gehandelt werden dürfen.

Alternative Investmentfonds stellen heute die am meisten verbreitete Form von Sachwertinvestments dar.

Anleger müssen aufmerksam sein, was mit ihren Beteiligungen passiert. Wir beraten Anleger seit über 20 Jahren in diesen Fragen und sind gern für Sie da. 

Was benötigen wir?

  • Zeichnungsschein
  • Kapitalkonten soweit vorhanden
  • weitere Angaben und Unterlagen fordern wir ab mit einen Fragebogen

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Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst. Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

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