Project Immobilien - ​Rat für Anleger!

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Die Berliner Verbraucherschutzkanzlei Dr. Späth und Partner verfolgt die Vorgänge um die Insolvenz von fünf Gesellschaften der Project Immobilien-Gruppe (PI) sowie den jüngst verordneten Stopp von Auszahlungen an die Anleger von Investmentsfonds sehr engmaschig und hat sich auch bereits hier im Portal dazu geäußert.

Aufgeschreckte Anleger haben sich in den vergangenen Tagen bei uns gemeldet, um eine rechtliche Ersteinschätzung der Situation zu erhalten.

Wir weisen regelmäßig daraufhin, dass die Insolvenz der Project-Gesellschaften grundsätzlich rechtlich von den Investmentsfonds zu trennen ist. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass eine Schieflage des einen Teils einer (Bau-)Projektgesellschaft regelmäßig Nachteile auch bei deren Refinanzierung mit sich bringt, hier also bei den in die Project-Gesellschaften investierenden Fonds. Entsprechend kam der o.g. kürzlich verordnete Auszahlungs-Stopp bei diesen Fonds für uns auch nicht überraschend.

Bekanntermaßen werden die Bauprojekte der PROJECT Gruppe ja ausschließlich durch Anleger und Investoren finanziert. Die Gruppe hatte seinerzeit bewusst auf Bankkredite verzichtet. Von daher sind nunmehr nicht etwa Banken, sondern Anleger betroffen, die um ihr Geld bangen müssen.

In weit über 20 Fonds konnten Anleger in die Projekte der PROJECT Immobilien Gruppe investieren. Aktuell ist von rund 30.000 Anlegern die Rede, die etwa 1,4 Milliarden Euro investiert haben und zwar über die nachstehenden geschlossenen Fonds:

    Project Fonds Strategie 1
    Project Fonds Strategie 2
    Project Fonds Strategie 4
    Project Fonds Strategie 5
    Project Fonds Strategie 6
    Project REAL Equity Fonds 7
    Project REAL Equity Fonds 8
    Project REAL Equity 9
    Project REAL Equity 10
    Project Real Werte 11
    Project Real Werte 12
    Project Wohnen 14
    Project Wohnen 15
    Project Metropolen 16
    Project Metropolen 17
    Project Metropolen 18
    Project Metropolen 19
    Project Metropolen 20
    Project Metropolen 21
    Project Metropolen 22
    Project Metropolen SP 2
    Project Metropolen SP 3
    Project Vier Metropolen
    Project Vier Metropolen II
    Project Vier Metropolen III
    Project Wohnen Fünf Metropolen
    Project Metropol
    Project 2. Wohnen
    Project 4. Wohnen
    Project 5. Wohnen
    Project Wohnen 4 M 2
    Project Wohnen 4 M 57
    Project Wohnen Deutschland 2
    Project Wohnen Deutschland 3

Wie schätzen wir die Situation ein?

Vor allem verfolgen wir zunächst das Ziel, den eingetretenen bzw. eintretenen Schaden zu begrenzen.

Auch wenn die Investmentfonds - wie oben geschrieben - bislang nicht unmittelbar durch die Insolvenz der Projektgesellschaften rechtlich betroffen sind, so sind die wirtschaftlichen Auswirkungen bereits spürbar  

- eben ein kompletter Auszahlungsstopp, 

- vor allem aber auch ein wirtschaftlicher Wertverfall der Anteile.

Nach aller Erfahrung mit vergleichbaren, früheren Fällen müssen sich die Anleger zudem darauf einstellen, dass hier eine weitere (wirtschaftliche) Verschlechterung ihrer Anteilswerte droht.

Was raten wir unseren Ratsuchenden?

Wie immer gilt, die Wahrheit liegt im Einzelfall. 

Insofern bitten wir um die Zusendung von (Zeichnungs-)Unterlagen, um eine erste Beurteilung vornehmen zu können.

Unsere Erstberatung ist kostenlos.

Im Einzelfall empfehlen wir eine komplette Rückabwicklung des eingegangenen Investments.

Folgende rechtliche Vehikel bieten sich hierfür an:

Bei der Vermittlung von geschlossenen Fonds bestehen strenge Regeln mit Blick auf Aufklärungs- und Informationspflichten, insbesondere auch bei der Anlageberatung. Wurden Investoren also nicht korrekt beraten, enthält der Prospekt fehlerhafte Angaben oder gibt es Interessenkonflikte, können Schadensersatzansprüche gegenüber Banken, Vermittlern oder auch den Fondsverantwortlichen bestehen. 

Das bedeutet insbesondere:

- Fehlerhafte Angaben im Verkaufsprospekt: Befinden sich im Emissionsprospekt fehlerhafte Angaben, zum Beispiel unrealistische Mieteinnahmen, so kann sich hieraus ein Schadensersatzanspruch für Sie ergeben.

Beratungsgespräch nicht ordnungsgemäß: Im Beratungsgespräch müssen Sie auf die Risiken aufmerksam gemacht worden sein, die mit einer Investition in einen geschlossenen Fonds einhergehen. Ist dies nicht geschehen, können Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

- Interessenkonflikte (Provisionen): Bankberater erhalten für die Vermittlung von Fonds in der Regel Provisionen, sogenannte Kick-Backs. Hieraus kann sich ein Interessenskonflikt ergeben. Sie als Anleger müssen hierüber in Kenntnis gesetzt werden, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.


Wichtig - Besonderheit bei Ratensparverträgen:

Etwa 5.000 Anleger haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, mit Ratensparmodellen in die Investmentsfonds zu investieren. Diese Anleger haben nun das Problem, dass sie vertraglich gebunden sind und weiterhin Einzahlungen leisten müssen – dies mit dem Wissen, dass ihr Geld verloren ist. Im schlechten Fall kann es passieren, dass im Fall einer späteren Insolvenz der Insolvenzverwalter die bis zum Erreichen der gesamten Beteiligungssumme noch fehlenden Raten von den Anlegern einfordert.

Anleger haben hier allerdings ggf. die Möglichkeit, sich mittels eines Widerrufs von ihrem Vertrag einfach, schnell und vor allem insgesamt verlustminimierend zu lösen. Diese Widerrufsmöglichkeit muss allerdings im Einzelfall geprüft werden.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte aus Berlin ist bereits seit über 20 Jahren bundesweit erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. 

Wir helfen Ihnen gern - unabhängig davon wo Sie wohnen. 

Unsere Erstberatung ist kostenlos, ob telefonisch oder per mail.

Für Geschädigte, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt Dr. Späth & Partner zudem kostenlos etwaige Deckungsanfragen.





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